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08.08.2022

BDZ vor Ort: Dienststellenbesuch beim ITZBund Bonn – Der IT Dienstleister des Bundes muss auch als solcher ausgestattet werden!

Am 20. Juli 2022 besuchte der Vorsitzende des Hauptpersonalrats beim Bundesministerium der Finanzen (HPR) und stellv. BDZ Bundesvorsitzender Thomas Liebel gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Gesamtpersonalrats (GPR) beim ITZBund und HPR Mitglied Andreas Pawlak sowie dem HPR Mitglied Jan Gies (beide BDZ) den Hauptsitz des Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) in der Bernkasteler Straße in Bonn. Vor Ort wurden diese durch die Personalratsvorsitzenden des ITZBund Christiane Gattner und Joachim Weißer (beide BDZ) empfangen. Zusätzlich nahmen der Vorsitzende der Jugend- und Auszubildendenvertretung Daniel Jung und das Mitglied des Personalrats Yvette Schwarz (beide BDZ) an den Gesprächen teil.

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01.08.2022

Herzlich willkommen!

Der BDZ – Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft heißt rund 2.800 neuen Kolleginnen und Kollegen beim Zoll willkommen, die ab 1. August 2022 Ihre Ausbildung im gehobenen oder mittleren Zolldienst beginnen. Die zwei- beziehungsweise dreijährige Ausbildung ist für die jungen Beschäftigten eine große Herausforderung mit einem breiten Spektrum an praktischen und theoretischen Ausbildungsinhalten.

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28.07.2022

Neue Einsatztrainingszentren: unverzichtbar zur Sicherung der Schlagkraft des Zolls und der Unversehrtheit vieler Zöllnerinnen und Zöllner!

Der Zoll soll moderne Einsatztrainingszentren (ETZ) erhalten, um dauerhaft das Zolltraining in eigenen und zeitgemäßen Trainingsstätten absolvieren zu können. Dann wäre endlich Schluss mit den derzeitigen, teilweise grenzwertigen Lösungen. Denn bislang muss der Zoll für die Zolleinsatztrainings der über 20.000 WaffenträgerInnen in der Regel auf Liegenschaften (Schießanlagen, Sporthallen) externer Anbieter zugreifen. Ein suboptimales Vorgehen, betrachtet man die gestiegenen Anforderungen an das Einsatztraining der Vollzugskräfte sowie die stetig steigende Anzahl an WaffenträgerInnen beim Zoll.

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22.07.2022

BDZ im haushaltspolitischen Fachgespräch mit MdB Christoph Meyer (FDP): „Investitionen in die Zollverwaltung sind mehr als folgerichtig!“

Der Bundestagsabgeordnete Christoph Meyer (FDP) und der stellvertretende BDZ Bundesvorsitzende, Thomas Liebel, erörterten am 13. Juli 2022 in Berlin die Planungen zur Haushaltsaufstellung 2023 und hier insbesondere die Auswirkungen auf den Personalhaushalt des Zolls. MdB Christoph Meyer ist stellvertretender Vorsitzender der Bundestagsfraktion der Freien Demokraten (FDP) und Vorsitzender des Arbeitskreis Haushalt und Finanzen. Als Mitglied des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags ist MdB Christoph Meyer unter anderem als Berichterstatter für den Einzelplan 08 des Bundeshaushalts (Zollverwaltung, ITZBund und Bundeszentralamt für Steuern) zuständig.

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12.07.2022

Besoldungsrecht: Neue Handlungsspielräume bei der Dienstpostenbündelung müssen ausgeschöpft werden!

Bisher wurde in der Bundesfinanzverwaltung die Rechtsauffassung vertreten, dass mit der Gewährung einer Amtszulage (konkret die Besoldungsgruppen A 9m+Z bzw. A 13g+Z) statusrechtlich ein eigenständiges Amt übertragen wird. Der BDZ geführte Hauptpersonalrat konnte im Rahmen eines Abstimmungsgesprächs mit der Leitungsebene des Bundesfinanzministeriums im Juli 2021 eine dienstrechtliche Prüfung dieser Sichtweise durch das federführende Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) bewirken – Opens external link in new windowwir berichteten. Im Ergebnis teilt das BMI diese bisherige Rechtsauffassung inzwischen nicht mehr. Das BMI verweist unter anderem darauf, dass sich die Endämter der einzelnen Laufbahngruppen abschließend aus der Ämterordnung des BBesG und aus Anlage 1 der Bundeslaufbahnverordnung ergeben. In beiden Regelungen gibt es (im gehobenen Dienst) „nur“ die Ämter der Besoldungsgruppe A 13g und keine zusätzlichen „Zulagen- oder Zwischenämter“. Die Gewährung einer Amtszulage gem. § 42 BBesG begründet somit kein eigenständiges Statusamt. Gleiches gilt für die Besoldungsgruppe A 9m. Die seitens des BDZ seit Jahren vertretene Rechtsauffassung wurde somit bestätigt. Doch welche organisatorischen Folgewirkungen ergeben sich daraus für die Zollverwaltung?!

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05.07.2022

Öffentliche Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum 8. Verbrauchsteueränderungsgesetz

Der BDZ wurde zur öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, in der es unter anderem um den Gesetzesentwurf zum 8. Verbrauchsteueränderungsgesetz ging, eingeladen. Die Vorsitzende des Ständigen Fachausschusses Zölle und Steuern, Diana Beisch, machte hier deutlich klar, dass die vorgesehenen Rechtsänderungen mehr Personal erforderlich machen, als der vorliegende Gesetzesentwurf vorsieht.

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22.06.2022

Änderungen nach dem Tabaksteuermodernisierungsgesetz zum 1. Juli 2022: Regelungslücke geschlossen, jedoch nicht mehr Personal für die Durchsetzung

Nikotinhaltige Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten sind ab dem 1. Juli 2022 Steuergegenstand im Sinne des Tabaksteuergesetzes und unterliegen damit als solche ebenfalls der Tabaksteuer. Beschränkungen bei der Richtmenge beim Verbringen aus anderen Mitgliedsstaaten zu privaten Zwecken wurden auf Drängen des BDZ aufgenommen. Für die Durchsetzung der neuen Regelungen gibt es hingegen nicht mehr Personal.

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