BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft https://www.bdz-dev.de/ de {$siteTitle} Sun, 01 Oct 2023 10:00:44 +0200 Sun, 01 Oct 2023 10:00:44 +0200 TYPO3 news-2576 Wed, 27 Sep 2023 14:26:39 +0200 Zöllnerinnen und Zöllner müssen gescheiterte Politik des Bundesinnenministeriums ausbaden https://www.bdz-dev.de/medien/nachrichten/detail/news/zoellnerinnen-und-zoellner-muessen-gescheiterte-politik-des-bundesinnenministeriums-ausbaden.html Im Rahmen einer Regierungsbefragung im Bundestag hat Bundesfinanzminister Christian Lindner heute bekanntgegeben, dass der Zoll die Kontrollen der Bundespolizei im deutsch-polnischen und deutsch-tschechischen Grenzraum im Zusammenhang mit der illegalen Migration unterstützen soll. Der BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel kritisiert, dass der Zoll im Zuge der neuen Flüchtlingskrise die verfehlte Politik des Bundesinnenministeriums „ausbaden“ soll. Er fordert zudem einen Stopp der Umsetzung der Organisationsuntersuchung, nach der immer mehr Stellen der Kontrolleinheiten an den Grenzregionen im Osten abgebaut werden sollen. Der BDZ fordert ferner seit Jahren einen Stellenzuwachs bei den Kontrolleinheiten. Man kann nicht leugnen, dass die Lage an den Grenzen derzeit dramatisch ist. Folglich sind alle Teile der öffentlichen Verwaltung gefragt, sich der besonderen Herausforderung zu stellen. Denn viele Kommunen sind nicht mehr an ihrer Belastungsgrenze, sondern haben diese längst überschritten. Deshalb darf man sich der gesamtstaatlichen Verantwortung aus Sicht des BDZ Bundesvorsitzenden Thomas Liebel davor nicht entziehen. Dennoch ist für Liebel klar: „Die heutige Ankündigung unterstreicht den dringend notwendigen Personalzuwachs des Zolls entlang der deutschen Ostgrenze. Die dortigen Vollzugskräfte wurden jahrelang vernachlässigt, teils sind zahlreiche Stellen eingespart oder an andere Brennpunkte der Republik verlagert worden und sind heute völlig ausgedünnt. Jetzt rächt sich, wovor wir so lange gewarnt haben: Auf akute Krisenlagen wie die Migrationsbewegungen können wir kaum noch reagieren. Und wer soll dann eigentlich noch gegen Schmuggler vorgehen?“

Es sollen bis zu 500 Zollbeamtinnen und Zollbeamte aus den Hauptzollämtern, die sonst mobil gegen Rauschgift- oder Waffenschmuggel vorgehen, zum Einsatz kommen. Diese sollen bei der Durchführung von stationären Kontrollen unterstützen. Die weitergehende Umsetzung ist noch unklar. Hier erwartet der BDZ eine zügige Klarstellung und enge Einbindung seitens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und der Generalzolldirektion (GZD). Bereits im Zuge der Flüchtlingskrise 2015 hatte der Zoll die Bundespolizei und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unterstützt. Damals beschränkte sich die Hilfe jedoch überwiegend auf administrative Maßnahmen wie Registrierung und erkennungsdienstliche Behandlung.

Bundesinnenministerium handelt erst, nachdem Situation eskaliert

Schon im September 2022 zeichnete sich ab, dass Deutschland mit hoher Wahrscheinlichkeit auf eine neue Flüchtlingskrise zusteuert. Hätte man im Bundesinnenministerium (BMI) auf die steigenden Flüchtlingszahlen geschaut, die Erfahrungen aus der Flüchtlingskrise in den Jahren 2015 bis 2016 berücksichtigt und auf die Berichte der Verantwortlichen vor Ort sowie die Warnungen der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) als polizeiliche Fachgewerkschaft im dbb gehört, hätte man rechtzeitig eine Strategie zur Bekämpfung der irregulären Migration entwickelt und dabei insbesondere die Kräfte von Bundespolizei, BAMF, THW und BALM an den Grenzübergangen gebündelt. Nun rächt sich diese zögerliche Haltung des Bundesinnenministeriums, das erst in dem Moment handelt, in dem die Situation eskaliert. Anstatt die Bundespolizei zu stärken, soll der Zoll nun als Verfügungsmasse anderer Behörden und Ministerien dienen, um die dortigen Missstände auszugleichen. Diese Haltung lehnen wir ab.

Organisationsuntersuchung zu Kontrolleinheiten muss ausgesetzt werden

Erschwerend kommt noch hinzu, dass auf der Grundlage der Ergebnisse der Organisationsuntersuchung der GZD für die Sachgebiete C (Kontrolleinheiten) der Hauptzollämter vorhandene Planstellen zu Lasten anderer Brennpunkte, z.B. den Seehäfen, verschoben werden sollen. Folglich wird die personelle Ausstattung der Kontrolleinheiten in anderen Regionen reduziert. Etliche Male hatte der BDZ vor den Konsequenzen gewarnt und sich gegen eine offenbar in weiten Teilen der Politik vorherrschende Einstellung ausgesprochen, nach der die Ostgrenze weniger wichtig sei.

Klar ist, dass die Zöllnerinnen und Zöllner die Verschleppung der Flüchtlingsproblematik im BMI und die fehlerhaften Schlussfolgerungen aus der Organisationsuntersuchung seitens BMF und GZD nun ausbaden müssen. Die heutige Entscheidung zur Ostgrenze muss aus Sicht des BDZ deshalb die sofortige Aussetzung der Organisationsuntersuchung durch das BMF zur Folge haben, da eine Verlagerung von Kräften von Osten nach Westen nicht mehr ernsthaft in Erwägung gezogen werden kann.

Initiates file downloadDruckansicht
]]>
news-2575 Wed, 27 Sep 2023 12:31:51 +0200 BDZ erwartet überfällige Initiativen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser https://www.bdz-dev.de/medien/nachrichten/detail/news/bdz-erwartet-ueberfaellige-initiativen-von-bundesinnenministerin-nancy-faeser.html Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat für den Fall eines Wahlsiegs in Hessen als Ministerpräsidentin angekündigt, die Besoldung der dortigen Beamtinnen und Beamten verfassungskonform zu gestalten und deren Arbeitszeit abzusenken. Entsprechende Reformen auf Bundesebene lassen jedoch auf sich warten. Der BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel stellt sich hinter die Kritik von dbb Chef Silberbach. Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach hat die Ankündigung der Bundesinnenministerin zum Anlass genommen, entsprechende Reformen für die Beamtinnen und Beamten auf Bundesebene anzumahnen. „Wir vermissen die politische Dynamik der Bundesinnenministerin bei der Umsetzung des Versprechens der Reduzierung der Wochenarbeitszeit und amtsangemessenen Alimentation der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten“, betont BDZ Bundesvorsitzender Thomas Liebel und stellt sich hinter die Kritik von Ulrich Silberbach.

Bis heute warten die Bundesbeamt/-innen auf eine der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gerecht werdende Besoldungsreform, mit der die amtsangemessene Alimentation von Beatinnen und Beamten mit kinderreichen Familien sowie der vom BVerfG geforderte Mindestabstand der Besoldung zur Grundsicherung von 15 Prozent sichergestellt wird.

Berechnungsgrundlagen müssen wegen Bürgergeld-Erhöhung angepasst werden!

Anfang des Jahres hatte Bundesinnenministerin Faeser mit dem Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetzes (BBVAngG) einen Anlauf zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation gemacht. Dieses Gesetzesvorhaben wurde jedoch im Hinblick auf das Bundesbesoldungs und -versorgungsanpassungsgesetz 2023/2024 (BBVAnpÄndG 2023/2024), mit dem das Tarifergebnis vom 22. April 2023 auf die Bundesbeamtinnen und -beamten übertragen werden soll, zunächst zurückgestellt.

Während das BBVAngG auf Eis liegt, findet eine deutliche Veränderung der dem Entwurf zugrundeliegenden Parameter statt. Insbesondere die vorgesehene deutliche Erhöhung des Bürgergelds zum 1. Januar 2024 wird eine Aktualisierung der Berechnungsparameter erforderlich machen. Der Entwurf von Anfang 2023 ist damit bereits jetzt veraltet und muss nachgebessert werden. Auch in Zukunft ist damit zu rechnen, dass weitere Sozialreformen wie die Kindergrundsicherung sowie steigende Immobilienpreise und Mieten die Berechnungsgrundlagen verändern werden und die Beamtenbesoldung vor sich hertreiben.

Ferner fehlt der Bundesinnenministerin offensichtlich die Erkenntnis des akuten Fachkräftemangels, da der BDZ bislang keinerlei Bestrebungen aus dem BMI für ein flexibleres Dienstrecht zur Durchlässigkeit der Laufbahnen der Bundesbeamten/innen und weitergehende Reformen vernimmt. Es bestehen viele Handlungserfordernisse zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des Berufsbeamtentums auf Bundesebene, die durch den fehlenden Willen zu politischen Initiativen drohen, die Attraktivität der Bundesverwaltungen als Arbeitgeber weiter zu gefährden.

Initiates file downloadDruckansicht
]]>
news-2574 Tue, 26 Sep 2023 16:09:05 +0200 Anhörung zur FIU: BDZ stärkt Beschäftigten den Rücken https://www.bdz-dev.de/medien/nachrichten/detail/news/anhoerung-zur-fiu-bdz-staerkt-beschaeftigten-den-ruecken.html Die Verankerung des risikobasierten Ansatzes in der Arbeitsweise der Financial Intelligence Unit (FIU) des Zolls stand im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung im Finanzausschusses des Deutschen Bundestags, zu der auch der BDZ als Sachverständiger geladen war. In der stark von rechtstechnischen Details geprägten Anhörung setzten wir uns als einzige Fachgewerkschaft zuvorderst für die Anliegen der Beschäftigten ein, die dringend Arbeitserleichterungen und Rechtssicherheit benötigen. Das in den letzten fünf Jahren exorbitant angestiegene Meldeaufkommen bei der FIU muss ein Umdenken herbeiführen.  „Wir können das Personal verzehnfachen – die Meldungen werden weiter steigen. Wir werden nur Herr der Lage, wenn wir eine risikoorientierte Herangehensweise fahren“, stellte der BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel in der Anhörung des Finanzausschusses am 25.09.2023 unmissverständlich klar. Als einzige Fachgewerkschaft haben wir die dringend notwendigen Arbeitserleichterungen für die Kolleg/-innen dort gefordert. Bis heute sind Aufgrund des Erfordernis der manuellen Auswertung der Meldungen 220 Geschäftsaushilfen aus anderen Teilen der Zollverwaltung bei der FIU tätig. Die automatisierte Auswertung ist zurzeit nicht zulässig, da den Kolleg/-innen anderenfalls droht, sich dem Vorwurf der Strafvereitelung im Amt aussetzen zu müssen. Was in den Medien häufig als Unzulänglichkeit einer Behörde dargestellt wird, ist in Wahrheit ein Versäumnis des Gesetzgebers, das mit dem gestern diskutierten Gesetzentwurf richtigerweise korrigiert werden soll.

Risikobasierter Ansatz ist internationaler Standard

Der risikobasierte Ansatz (RBA) ist anerkannter internationaler Standard in der Geldwäschebekämpfung und wird von nahezu allen FIUs weltweit angewendet. Dies geht aus der EU-Geldwäscherichtlinie und den Vorgaben der Financial Action Task Force (FATF) hervor. Das Konzept sieht vor, zunächst eine Grundrecherche zu betreiben, d.h. eingehende Informationen anzureichern und auf Basis dieser Recherche die Entscheidung über die vertiefte Analyse zu treffen. Dem Ansatz liegen ebenfalls die Ergebnisse der Nationalen Risikoanalyse zu Grunde, in der die FIU mit 25 deutschen Strafverfolgungsbehörden Kriterien zur Ausgestaltung des RBA festgelegt hat.

Auch die schon länger erfolgreich mit dem RBA arbeitende niederländische FIU war in der Anhörung als Sachverständige geladen. Ihr Beitrag hat gezeigt, dass Abstimmungsprobleme zwischen einer echten Intelligence-Behörde mit Strafverfolgungsbehörden nicht sein müssen. In den Niederlanden gehen ca. 1 Million Geldwäscheverdachtsmeldungen ein, davon weisen rund 80 Prozent eine internationale Komponente, d.h. grenzüberschreitende Bezüge auf. Die Zusammenarbeit zwischen FIU und Polizeibehörden läuft reibungslos; im Fall von tiefergehenden Ermittlungen können die dortigen Behörden auf die Daten der niederländischen FIU zugreifen. Umgekehrt erhalten Verpflichtete dort ebenfalls eine automatisierte Rückmeldung, wenn ihre Daten an Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet wurden. Ausschlaggebend sei die Bereitschaft aller Beteiligten, den Unterschied zwischen „intelligence“, d.h. nachrichtendienstlicher Recherche, und Beweisdarlegung im Sinne strafrechtlicher Ermittlungen in ihrer Arbeit zu akzeptieren.

Auch in Deutschland hat die FIU bereits heute umfangreiche Datenzugriffsrechte, die weiterhin ausbaufähig sind. Für eine bessere Zusammenarbeit mit Polizeibehörden und Verpflichteten sollte deshalb nun ihr Kernauftrag gesetzlich fixiert werden. Dass hierzulande weiterhin völlig unterschiedliche Auffassungen über die Rolle der FIU vorliegen, kann so nicht weitergehen und bremst die Geldwäschebekämpfung unnötigerweise aus.

BDZ hat weitergehende Vorschläge gemacht

Das Phänomen des defensiven Meldeverhaltens im Sinne des „Melden macht frei“-Prinzip, das der BDZ schon lange problematisiert hatte, wurde in der Anhörung auch von einer Expertin der Deutschen Kreditwirtschaft bestätigt. Aus diesem Grund ist der BDZ weiterhin der Auffassung, dass es einer entsprechenden Melde-Verordnung durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) bedarf. Diese sollte bei Nichtbefolgung bußgeldbewehrt ausgestaltet sein, was die Meldungsverarbeitung der FIU vereinfachen und beschleunigen würde.

Die Melde-Verordnung sollte neben Vorgaben zur Form der Meldung auch nähere Bestimmungen zu erforderlichen Angaben enthalten, insbesondere auch dazu, an welcher Stelle und wie die jeweiligen Informationen in der elektronischen Meldemaske einzutragen und welche Anlagen ggf. beizufügen sind. Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah eine entsprechende Ergänzung des Wortlautes der Verordnungsermächtigung vor, die aus dem aktuellen Entwurf wieder gestrichen wurde. Aus unserer Sicht ist dies nicht nachvollziehbar, sollte dies doch dazu beitragen, dass aussagekräftige und einheitlichere Meldungen abgegeben werden.

Die vollständige Stellungnahme des BDZ, die neben diesem Aspekt noch weitere Verbesserungen vorschlägt, kann – wie die Videoaufzeichnung der Anhörung – auf der Webseite des Deutschen Bundestages abgerufen werden: Opens external link in new windowMediathek Deutscher Bundestag

Initiates file downloadDruckansicht
]]>
news-2572 Mon, 25 Sep 2023 16:51:53 +0200 Neues „Bundesfinanzkriminalamt“ darf nicht zu Lasten der Zollverwaltung gehen https://www.bdz-dev.de/medien/nachrichten/detail/news/neues-bundesfinanzkriminalamt-darf-nicht-zu-lasten-der-zollverwaltung-gehen.html Das Vorhaben zur Errichtung des neuen Bundesamts zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) geht mit der Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf in die heiße Phase. Auch der BDZ hat eine Stellungnahme abgegeben und seine Position öffentlichkeitswirksam in der WELT AM SONNTAG verdeutlicht. Obwohl wir die Zielrichtung des Projektes unterstützen, muss den Verantwortlichen klar sein: Doppelstrukturen, die dem Zoll nur Aufwand und Kosten verursachen, sind mit uns nicht zu machen. Gegenüber der Opens external link in new windowWELT AM SONNTAG warnte der BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel vor einer Fortführung des „Kompetenzgerangel der Behörden mit Doppelarbeit und Informationsverlusten“, falls das vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) vorgelegte Konzept nicht verändert wird. Denn ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens, sog. administrative Vermögensermittlungen, wurden, offenbar aufgrund Bedenken des Bundesjustizministeriums, aus dem vorgesehenen Instrumentenkoffer der neuen Behörde bereits wieder gestrichen. Eine frühere Fassung des Gesetzentwurfs sah innerhalb des BBF ein „Ermittlungszentrum Vermögensverschleierung“ vor, das die Herkunft hoher verdächtiger Vermögen bereits im Vorfeld von strafrechtlichen Ermittlungen aufklären sollte. Diese Form der Vermögensermittlung und –abschöpfung per Verwaltungsverfahren wäre ganz im Sinne des vom BMF viel gepriesenen „follow the money“-Ansatzes aber dringend notwendig gewesen. Denn sie ist schlichtweg das schärfste Schwert im Kampf gegen Geldwäsche.

Unsere ausführliche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf, mit dem die BBF errichtet werden soll, ist hier verfügbar: Initiates file downloadBDZ Stellungnahme zum Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz

Zoll stellt schon heute die Infrastruktur

Wie dem Gesetzentwurf zu entnehmen ist, soll das nun angekündigte „Ermittlungszentrum Geldwäsche“ in dem BBF rund 160 Ermittler/-innen erhalten. Trotz großer Beschäftigtenzahl für die Gesamtbehörde lässt diese doch relativ geringe Zahl im Ermittlungsbereich vermuten, dass hierfür in der Praxis oft auf Ortsbehörden zurückgegriffen werden soll. Dabei sieht auch das neue Gesetz keine entsprechende Aufstockung der Sachgebiete C, E und F der Hauptzollämter oder der Zollfahndungsämter vor. Letzterer soll Einsatz- und Ermittlungsunterstützung für das BBF leisten.

Für den BDZ stellt sich die Frage, ob bei dieser organisatorischen Grundsatzentscheidung auch daran gedacht wurde, was dies langfristig für die benötigte Infrastruktur bedeutet. Denn wie allgemein bekannt ist, bestehen bei Raumbedarf, IT-Ausstattung, Dienst-Kfz alles andere als Überkapazitäten, die problemlos für andere Verwaltungsbereiche zur Verfügung gestellt werden könnten. Wie dem BDZ bekannt wurde, ist im Rahmen der Erstausstattung der neuen Super-Behörde bereits geplant, eine zweistellige Anzahl an Fahrzeugen zur Abgabe an das BBF bereitzustellen. Ebenfalls soll eine dreistellige Anzahl von Vollzugskräften des Zolls infolge einer beabsichtigten Änderung des Zollverwaltungsgesetzes zur Sicherung der Liegenschaften der Bundesfinanzbehörden zum Einsatz kommen. Dies ist angesichts drastischer Kürzungen der Titel für Dienst-Kfz, Bewaffnung und Schutzausrüstung im Sachhaushalt der Zollverwaltung (wir berichteten) keine gute Entwicklung.

Mehrbelastung auch für Aus- und Fortbildung

Eine neue Bundesoberbehörde zu gründen erfordert nicht nur finanzielle Mittel, sondern auch qualifiziertes Personal. Dies schließt Lehrpersonal mit ein, das beispielsweise für das geplante Kompetenzzentrum Aus- und Fortbildung im BBF und den eigens geplanten fachspezifischen Vorbereitungsdienst – eine Änderung der Bundeslaufbahnverordnung ist vorgesehen – eingestellt werden muss. Bereits heute zeigen sich innerhalb der Zollverwaltung große Probleme, in ausreichendem Maße geeignetes Personal für Lehraufgaben zu gewinnen und zu halten. Die zusätzliche Schulung von BBF-Mitarbeitenden an Angeboten der Bildungs- und Wissenschaftszentren sowie der geplanten Einsatztrainingszentren wird hier weitere Ressourcen binden.

BBF darf personelle Engpässe nicht verschärfen

In einigen Fällen kann es notwendig sein, neue Behörden einzurichten, um den sich ändernden Herausforderungen gerecht zu werden. Diese Notwendigkeit sehen wir auch beim BBF, wo Kompetenzen richtigerweise auf Bundesebene gebündelt werden. Allerdings darf der Aufbau nicht auf Kosten anderer Teile der Verwaltung erfolgen. Insbesondere darf der Personalhaushalt der übrigen Zollverwaltung nicht angetastet werden. Denn dies könnte zu einer Unterbesetzung oder Überlastung bestimmter Sachgebiete führen. Der BDZ wird dahingehend kritisch auf die Entscheidungsträger/-innen einwirken und weiter berichten.

Initiates file downloadDruckansicht
]]>
news-2568 Fri, 22 Sep 2023 14:49:24 +0200 BDZ im Gespräch mit MdB Dr. Michael Meister (CDU) https://www.bdz-dev.de/medien/nachrichten/detail/news/bdz-im-gespraech-mit-mdb-dr-michael-meister-cdu.html Am 21. September traf der neue BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel den Bundestagsabgeordneten Michael Meister (CDU), einen langjährigen Unterstützer des Zolls. MdB Dr. Meister ist Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für den Zoll im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages. Beide waren sich einig, dass eine personell und materiell gut ausgestattete Zollverwaltung gerade angesichts der aktuellen Herausforderungen von entscheidender Bedeutung ist. Aus seiner Zeit als Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen von 2013 bis 2018 haben wir als Fachgewerkschaft dem hessischen Bundestagsabgeordneten Dr. Meister einen großen Einsatz für den Zoll zu verdanken, der in einer Verdopplung der Ausbildungszahlen resultierte. Dies war eine wichtige Entscheidung, deren Richtigkeit durch die demografische Entwicklung der letzten Jahre belegt wird. Denn die Nachwuchsgewinnung ist eine der zentralen Herausforderungen der nächsten Zeit.

Die weitere Stärkung des Zolls bildete den Schwerpunkt des Gesprächs. Beide Seiten waren sich einig, dass der Zoll eine entscheidende Rolle bei der Sicherung unserer Grenzen, der Bekämpfung von Schmuggel und illegalen Aktivitäten sowie der Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs spielt. Thomas Liebel betonte die Notwendigkeit, den Zoll mit ausreichenden Ressourcen und modernster Technologie auszustatten, um seine Aufgaben effektiv erfüllen zu können. Dies gelte gerade auch in Zeiten einer angespannten Haushaltslage, da Zoll und Bundesfinanzverwaltung die Einnahmen des Bundes sicherstellen. Liebel wies auf die steigende Zunahme der Gewaltbereitschaft gegenüber Vollzugskräften und die zunehmende Arbeitsbelastung der Kolleg/-innen im Innendienst hin. Durch immer neue Gesetze werden die Aufgaben komplexer und müssten zugleich mit immer knapperen Ressourcen bewältigt werden. Die Einsparungen im Sachhaushalt, die der Regierungsentwurf 2024 vorsieht, sind deshalb aus Sicht des BDZ kontraproduktiv. MdB Dr. Meister zeigte Verständnis für diese Anliegen und versprach, sich für eine angemessene Unterstützung des Zolls einzusetzen. Beide Gesprächspartner vereinbarten, den guten Austausch fortzuführen und weiter im Dialog zu bleiben.

Initiates file downloadDruckansicht

]]>
news-2563 Tue, 12 Sep 2023 13:47:51 +0200 Mehr Sicherheit durch Sichtbarkeit: Nachwuchskräfte werden mit Dienstkleidung ausgestattet! https://www.bdz-dev.de/medien/nachrichten/detail/news/mehr-sicherheit-durch-sichtbarkeit-nachwuchskraefte-werden-mit-dienstkleidung-ausgestattet.html Eine Kernforderung der BDZ Jugend, die Ausstattung der Nachwuchskräfte mit Dienstkleidung, wurde seitens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) nunmehr bestätigt. Dies sicherte Bundesfinanzminister Christian Lindner der Vorsitzenden der Haupt-, Jugend-, und Auszubildendenvertretung (HJAV), Illyana Brugger, in der heutigen gemeinschaftlichen Besprechung des Hauptpersonalrats zu. Das BMF wird die Ausstattung der Nachwuchskräfte mit Dienstkleidung nochmal endgültig prüfen, damit diese schnellstmöglich eingeführt wird. Das Thema war ein Dauerbrenner für die BDZ Jugend, da wir die Dienstkleidung u.a. aufgrund ihrer positiven Auswirkungen auf die Sicherheit und die Stärkung des Zugehörigkeitsgefühls befürworten.

BDZ-initiierte Umfrage ging eindeutig aus

In der im Juni auf unser Drängen hin durchgeführten Umfrage haben die Nachwuchskräfte ein klares Zeichen gesetzt – Ja zur Dienstkleidung! Die Umfrageergebnisse sind überwältigend. Insgesamt haben 67 % aller Nachwuchskräfte (3.589 von 5.355) teilgenommen. Die erste Frage nach Dienstkleidung in dienstkleidungstragenden Bereichen wurde von unglaublichen 95, 1% mit JA beantwortet. Und auch die zweite Frage nach genereller Dienstkleidung während der gesamten Ausbildung wurde von der absoluten Mehrheit 56,6% mit JA beantwortet.

Nach langen und schwierigen Verhandlungen hat die BDZ-geführte HJAV es gemeinsam mit Euch und Ihnen allen geschafft. Das BMF hat nun das Ziel, die Dienstkleidung schnellstmöglich einzuführen. Wir setzen uns für eine schnelle Ausstattung ein und informieren über die Umsetzung.

Initiates file downloadDruckansicht
]]>
news-2559 Fri, 08 Sep 2023 15:18:06 +0200 BDZ setzt sich für Nachbesserungen beim Zoll-Bachelor ein https://www.bdz-dev.de/medien/nachrichten/detail/news/bdz-setzt-sich-fuer-nachbesserungen-beim-zoll-bachelor-ein.html Das Tätigkeitsspektrum in der Zollverwaltung wird immer komplexer, die Herausforderungen durch die fortschreitende Digitalisierung nehmen zu und der Kampf um Nachwuchskräfte verschärft sich. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) will auf diese Herausforderungen mit einer Reform der Rahmenbedingungen für die Auswahl und Ausbildung der Nachwuchskräfte reagieren und u.a. die Laufbahnausbildung im gehobenen Dienst auf ein Bachelor-Studium umstellen. Der BDZ begrüßt die Änderungen grundsätzlich, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf, den er in einem digitalen Beteiligungsgespräch mit dem BMF am 31. August 2023 geltend machte. Denn die Reform darf nicht zur Einsparung von Ressourcen durch die Hintertür führen. Ein pädagogisch hohes Niveau muss gewährleistet bleiben. An dem Beteiligungsgespräch nahmen für das BMF MRin Elke Pedack (Referat Z B 5), Anke Tutjens, Kerstin Petzold (III A 4), Stefan Poppe (III A 4) und G. Luebbe teil. Der BDZ war mit Astrid Haase (BDZ OV am BWZ Münster und HPR), Jan Gies (Ständiger Fachausschuss Digitalisierung und HPR) und Maik Siekmann (BDZ Bundesgeschäftsstelle) vertreten. Für den dbb nahm Mark Koehler an dem Termin teil.

BDZ hat Stellungnahme formuliert

Da ab dem 1. März 2024 die ersten Studierenden den neuen Bachelor-Studiengang für den gehobenen nichttechnischen Dienst der Zollverwaltung des Bundes beginnen werden, ist es wichtig, bei vermeintlichen Fehlentwicklungen frühzeitig gegenzusteuern. Der BDZ sieht die Notwendigkeit, mit der Reform auf aktuelle Erfordernisse in der Arbeitswelt zu reagieren. Für uns ist aber auch klar, dass digitale Lehrveranstaltungen und Großvorlesungen kein Personal ersetzen können.

Die Modularisierung der Lehrinhalte ermöglicht eine flexiblere Gestaltung des Studiums und eine bessere Anpassung an die Bedürfnisse und mögliche Karriereziele der Studierenden. Die Fülle des Stoffs soll entschlackt werden, um den Schwerpunkt der Ausbildung in Richtung der Vermittlung digitaler und Methodenkompetenzen mit mehr Transfer von der Theorie in die Praxis zu verlagern. Diese Punkte stellen handlungsorientierte Fähigkeiten dar, die auf dem heutigen Arbeitsmarkt – Stichwort lebenslanges Lernen – immer wichtiger werden. Der bisherige Studienverlauf im Diplomstudiengang wurde diesen Anforderungen nicht im erforderlichen Maße gerecht. Der vorliegende Referentenentwurf berücksichtigt bereits viele vom BDZ vertretenen Positionen; jedoch sehen wir in vielen Punkten noch Nachbesserungsbedarf. Unsere ausführliche Stellungnahme kann hier abgerufen werden:

Initiates file downloadStellungnahme BDZ zur Änderung der Vorbereitungsdienstverordnungen

Der Bachelor kommt – die Änderungen im Überblick

Die geplante Reform umfasst im Wesentlichen folgende Punkte:

  • Der fachspezifische Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst soll von einem Diplomstudiengang auf ein modularisiertes Bachelorstudium umgestellt werden. Dabei sollen auch digitale Lehrformate dauerhaft im Studium verankert werden. Zukünftig soll es jährlich zwei Termine geben, zu denen Anwärterinnen und Anwärter im gehobenen Dienst eingestellt werden.
  • Das Auswahlverfahren für den gehobenen und den mittleren Zolldienst soll neu ausgestaltet werden.
  • Absolventinnen und Absolventen der Laufbahnprüfung im mittleren nichttechnischen Zolldienst sollen zukünftig die Berufsbezeichnung „Finanzwirtin“/“Finanzwirt“ führen können.

Den Schwerpunkt der Reform bildet die Einrichtung eines Bachelor-Studiengangs. Der Diplomstudiengang „Gehobener nichttechnischer Zolldienst des Bundes“ läuft aus und soll durch einen neuen Bachelorstudiengang „Zolldienst des Bundes (LL.B)“ ersetzt werden. Das Studium dauert drei Jahre und ist in Semester aufgeteilt. Dabei ist der Studiengang weiterhin als Präsenzstudiengang mit generalistischer Ausrichtung konzipiert und modular aufgebaut. Neben die Fachstudien als fachtheoretische Lehrveranstaltungen treten praxisintegrierende Fachstudien. Diese bestehen aus Praxisaufenthalten bei den Ausbildungsbehörden (Praxisstudien) sowie begleitenden fachtheoretischen Lehrveranstaltungen (Transferveranstaltungen) des Fachbereichs Finanzen. Im weiteren Verlauf des Studiums sollen Studierende über Wahlpflichtmodule und ein Wahlpflichtpraktikum individuelle Schwerpunkte setzen können.

Nachbesserungsbedarf aus Sicht des BDZ

Zwei Einstellungstermine

Im Zuge der geplanten Neustrukturierung des Studienverlaufs sind künftig für die Laufbahnausbildung im gehobenen Zolldienst jährlich zwei Einstellungstermine vorgesehen: Der 1. März und der 1. September statt wie bisher der 1. August.

Hierdurch soll über das Jahr betrachtet eine gleichmäßige Auslastung der Hochschule mit AnwärterInnen in der theoretischen Ausbildungsphase und der Ausbildungshauptzollämter mit AnwärterInnen in der Praxisphase erreicht werden.

Aus Sicht des BDZ bleibt abzuwarten, ob sich die Bewerberlage als ausreichend konstant erweist, um eine gleichmäßige Einstellung zu zwei Terminen sicherzustellen. Das BMF hat zugesagt, dass eine zeitnahe Beobachtung erfolgen wird, wie sich die Bewerberlage darstellt, um auf eine negative Entwicklung ggf. reagieren zu können.

Wahlmodule dürfen Modell des „Einheits-Zöllners“ nicht gefährden

Nach Auffassung des BDZ bergen die im Entwurf vorgesehenen Wahlmodule das Risiko einer frühzeitigen Spezialisierung, die dem Ideal der Ausbildung des generalistisch ausgebildeten „Einheits-Zöllners“ zuwiderlaufen würde. Das Zusammenstellen von Studieninhalten nach individuellen Interessen fördert die Motivation und das Engagement der Studierenden, da sie sich auf relevante Themen für eine künftige Spezialisierung konzentrieren können. Jedoch sollten auch in Zukunft die Nachwuchskräfte des gehobenen nichttechnischen Zolldienstes möglichst umfassend in der Zollverwaltung eingesetzt werden können. Die Wahlmodule dürfen diesem Ansatz nicht zuwiderlaufen und sollten daher in einem überschaubaren Rahmen bleiben.

Das BMF verwies darauf, dass die vorgesehenen Wahlmodule der beabsichtigten Akkreditierung des Studiums geschuldet sind und nicht weiter ausgebaut werden sollen. Es gebe keinerlei Bestrebungen, von der generalistischen Ausbildung abzurücken.

Digitale Unterrichtsformen können Personalprobleme nicht lösen

Im Hinblick auf den geplanten Ausbau digitaler Unterrichtsformen machte der BDZ deutlich, dass die Digitalisierung des Unterrichts und Großvorlesungen nicht dazu genutzt werden dürfen, die bestehenden Personaldefizite zu lösen. Digitale Lehrveranstaltungen, die neben der Präsenzlehre hinzukommen, sollten aus didaktischen Gründen zum Einsatz kommen, beispielsweise um notwendige Phasen des Selbststudiums sinnvoll angeleitet zu unterstützen – nicht jedoch, um die personelle Unterdeckung auszugleichen. Wir sehen deshalb kritisch, dass im Zuge der Erstellung des Modulhandbuchs Präsenzlehrstunden im Gruppenformat nur noch bis zu 35 Prozent der gesamten Studienzeit vorgesehen sind.

Das BMF sicherte zu, dass der Präsenzunterricht als Regelfall erhalten bleiben soll. Mit den im Entwurf vorgesehenen digitalen Unterrichtsformen reagiere man lediglich auf die während der Corona-Pandemie gesammelten positiven Erfahrungen.

Praxistutoren müssen auch tatsächlich von Dienstgeschäften entlastet werden

Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass die PraxistutorInnen von anderen Dienstgeschäften zu entlasten sind. Die aktuellen Verordnungen sehen bereits eine entsprechende Regelung zugunsten der Ausbildenden vor, die jedoch in der Praxis nicht ausreichend gelebt wird. Das BMF sagte dem BDZ zu, z.B. über einen Erlass sicherzustellen, dass die Regelung zur Entlastung der TutorInnen auch tatsächlich umgesetzt wird. 

Zuständigkeit für Urlaubsgewährung

Der BDZ kritisierte die im Entwurf vorgesehene Regelung, nach der die Zeiten des Erholungsurlaubs während der praxisintegrierenden Fachstudien und des Wahlpflichtpraktikums durch die jeweilige Einstellungsbehörde im Einvernehmen mit dem Fachbereich Finanzen bestimmt werden. Laut BMF ist das Einvernehmen erforderlich, um die Durchführung der während der Praxismodule stattfindenden „Transferveranstaltungen“ sicherzustellen. Für diese vom Fachbereich Finanzen durchzuführenden Lehrveranstaltungen ist grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht vorgesehen.

Aufgrund der Einwände des BDZ soll in der Verordnungsbegründung nun klargestellt werden, dass die Genehmigung des Urlaubs weiterhin durch die Hauptzollämter erfolgt und der Fachbereich Finanzen hier nicht involviert ist.

Auswahlverfahren

Besetzung der Auswahlkommission: Kommission sollte aus mehr als zwei Personen bestehen

Eine Auswahlkommission besteht laut Entwurf aus einer Beamtin oder einem Beamten des höheren Dienstes, die den Vorsitz wahrnehmen, und aus einer oder drei weiteren Personen, die erfahrene Beamtinnen und Beamten des gehobenen Dienstes sind, als Beisitzerin oder Beisitzer. Voraussichtlich werden Auswahlkommissionen zukünftig in der Regel aus lediglich zwei Personen bestehen. Das BMF begründet die Regelung mit entsprechenden positiven Erfahrungswerten während der Corona-Zeit. Es bleibt abzuwarten, wie häufig zukünftig der/die Vorsitzende in Zweier-Gremien den Beisitzer/die Beisitzerin überstimmt.

Gewichtung der mündlichen und schriftlichen Anteile

Für die Einstellung von Anwärterinnen und Anwärtern wird eine Rangfolge anhand des Gesamtergebnisses des mündlichen und schriftlichen Auswahlverfahrens gebildet, wobei sich das Gesamtergebnis des Auswahlverfahren aus dem mündlichen und schriftlichen Auswahlverfahren zusammensetzt. Hierbei geht das Ergebnis des schriftlichen Teils mit 20 % und das Ergebnis des mündlichen Teils mit 80 % ein.

Aus Sicht des BDZ erscheint es fraglich, ob trotz der geringen Berücksichtigung der schriftlichen Ergebnisse ein ausreichendes Niveau der ausgewählten BewerberInnen sichergestellt wird. Sollte sich zukünftig die geringe Gewichtung des schriftlichen Auswahlverfahrens als nicht praktikabel darstellen, müsste die Verordnung in diesem Punkt aktualisiert werden.

Berufsbezeichnung Finanzwirt: Auch frühere Absolventinnen und Absolventen müssen einen Titel haben

Es ist zu begrüßen, dass Absolventinnen und Absolventen des mittleren Dienstes, welche die Laufbahnprüfung erfolgreich bestanden haben, künftig die Berechtigung erhalten, die Berufsbezeichnung „Finanzwirtin“ oder „Finanzwirt“ zu führen. Hierdurch erlangt die Laufbahnausbildung die Bedeutung, die sie verdient und es wird eine langjährige Forderung der BDZ Jugend umgesetzt.

Mit der Forderung, auch früheren Absolventinnen und Absolventen die Führung des Titels zu ermöglichen, konnte sich der BDZ in dem Gespräch zunächst nicht durchsetzen. Wir werden diese Forderung jedoch weiterverfolgen und uns dafür einsetzen, dass eine entsprechende Regelung im Erlasswege getroffen wird.

Neuregelungen bringen insgesamt erhöhten Personalaufwand

Aus Sicht des BDZ sind mit der Neuregelung zahlreiche Aufgaben und damit ein erhöhter Personalaufwand verbunden, der in dem aktuellen Entwurf nicht zum Ausdruck kommt. Die Reform von Diplomstudiengängen zu Bachelor-Studiengängen in der öffentlichen Verwaltung des Bundes ist zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings müssen die erhöhten Belastungen für das Lehrpersonal angemessen kompensiert werden, um sicherzustellen, dass die Umstellung erfolgreich gestemmt werden kann. Nur so kann eine qualitativ hochwertige Ausbildung gewährleistet werden. Da die Modularisierung zahlreiche neue Aufgaben erfordert, steht zu befürchten, dass die Reform genutzt wird, um über die defizitäre Personalausstattung hinwegzutäuschen. Denn obwohl sich die Anzahl der neueinzustellenden Nachwuchskräfte im gehobenen Dienst in den letzten zehn Jahren erfreulicherweise verdreifacht hat, hat sich die Anzahl der Lehrenden an der Hochschule nicht signifikant erhöht.

So findet beispielsweise der Mehraufwand für zusätzliche Transferveranstaltungen, die Korrektur von Prüfungsleistungen, die Bearbeitung einer steigenden Zahl von Einsprüchen und Anerkennung von Prüfungsleistungen, und die Durchführung von zwei statt einem Auswahlverfahren pro Jahr aus Sicht des BDZ keine ausreichende Berücksichtigung im Entwurf. Das BMF verwies darauf, dass im Rahmen der KLP eventuell nachgesteuert wird. Man sei sich der Personalunterdeckung bewusst und trotz der angespannten Haushaltslage bestrebt, eine Erhöhung der Stellenbemessung zu erreichen.

Evaluation muss zeitnah erfolgen

Aus Sicht des BDZ ist zeitnah eine Bestandsaufnahme zur Umsetzung der neuen Regelungen erforderlich. Das BMF sagte zu, dass im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit zeitnah eine Bestandsaufnahme zusammen mit den BDZ-geführten Personalvertretungen erfolgen wird.

Insgesamt bedarf es eine verbindliche Beteiligung der zuständigen Personalvertretungen. Dies betrifft zum einen die berufspraktische Ausbildung an den Ausbildungsbehörden. Zum anderen sieht der aktuelle Entwurf vor, dass sich der Fachbereich Finanzen die Regeln zum Thema Qualitätsmanagement selbst gibt. Dass daran keine außenstehende Instanz mit einbezogen werden soll, erscheint nicht nachvollziehbar und ist für moderne QM-Verfahren auch unüblich. Gerade hier muss später ggf. der Finger in die Wunde gelegt werden können, denn auch die beste Akkreditierung und Zertifizierung hilft nicht weiter, wenn die gelebte Pädagogik aufgrund von Engpässen im Realbetrieb zu kurz kommt.

Initiates file downloadDruckansicht
]]>
news-2558 Tue, 05 Sep 2023 09:25:29 +0200 BDZ schlägt Alarm: Einsparungen gefährden den Dienstbetrieb! https://www.bdz-dev.de/medien/nachrichten/detail/news/bdz-schlaegt-alarm-einsparungen-gefaehrden-den-dienstbetrieb.html Am heutigen 05. September 2023 wird der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 im Plenum des Bundestages vorgestellt. Dieser sieht im Einzelplan 08 (Bundesministerium der Finanzen) massive Kürzungen für verschiedene Sachtitel bei der Zollverwaltung vor, beispielsweise bei Dienst-Kfz. Auch die groß angekündigte Digitalisierungsoffensive bleibt aus, da das BMF den IT-Haushalt der Bundesfinanzverwaltung entgegen pressewirksamer Verlautbarungen tatsächlich kürzen möchte. Der BDZ warnt vor den Folgen, die gravierende Auswirkungen auf den Dienstbetrieb haben werden.  
Link zum Gesetzentwurf zum Bundeshaushalt 2024 auf der Webseite des Bundestages

Wenn es um das Zahlenwerk des jährlichen Bundesetats geht, steht üblicherweise der Personalhaushalt im Mittelpunkt. Zu diesem begrüßt der BDZ auch die von uns erkämpfte und weiterhin vorgesehene Ausbringung der 1.157 Stellen (als zugesagte Haushaltsvermerke) beim Zoll für die Übernahme zusätzlich ausgebildeter Anwärterinnen und Anwärter sowie für weiteres Personal, beispielsweise zur Geldwäschebekämpfung. Wir hatten uns stets dagegen verwehrt, hier den Rotstift anzusetzen, da die innere und äußere Sicherheit Deutschlands nicht aufs Spiel gesetzt werden darf. Umso unverständlicher ist es, dass die Bundesregierung nun offenbar versucht, den Sachhaushalt in Bereichen, die ebenfalls zur Erfüllung dieser Aufgaben beitragen, regelrecht auszupressen.

Im Nachfolgenden berichten wir über die Details. In der Gesamtschau ist ein bitteres Fazit zu ziehen: Die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs und die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen im Jahr 2024 und für den Finanzplanungszeitraum der darauffolgenden Jahre ist auf Grundlage des Regierungsentwurfs nicht sichergestellt!

Kein Ersatz für Dienst-Kfz und Röntgenanlagen?

Anstatt die Sollansätze für 2024 anzuheben, werden viele Posten für Sachausgaben um 20 bis 30 Prozent, teilweise bis zu 60 Prozent gekürzt. Letzteres betrifft beispielsweise Ausrüstungsgegenstände wie Digitalfunktechnik, Waffen, Schutzausrüstung, oder Spezialtechnik des Zollfahndungsdienstes etwa in der digitalen Forensik. Für Ausgabeermächtigungen in der Hauptgruppe 5 (sächliche Verwaltungsausgaben und laufendes Geschäft) werden Einsparungen von über 200 Millionen Euro eingefordert. Doch das ist noch nicht alles. Auch die Umsetzung größerer Investitionen ist auf Basis des vorgelegten Entwurfs nicht mehr finanzierbar. Denn in der Hauptgruppe 8 (Investitionen) sind bis zu 84 Millionen Euro Einsparmaßnahmen geplant. Besonders bitter: Für die Ersatzbeschaffung von Dienst-Kfz stehen nur noch 13 Millionen Euro zur Verfügung, was ca. ein Zehntel des seitens der Bedarfsträger angemeldeten Bedarfs darstellt.

Diese massive Unterdeckung hat zur Folge, dass der aktuelle Fahrzeugbestand nicht erhalten werden kann. Gerade die Dienstfahrzeuge sind aber ein unverzichtbares Werkzeug für die tägliche Arbeit der Kolleginnen und Kollegen. Sie ermöglichen es, schnell und effizient auf Einsatzlagen zu reagieren und mobile Kontrollen auf den Verkehrswegen durchzuführen. Es ist unverantwortlich und kurzsichtig, an dieser entscheidenden Stelle zu sparen. Der BDZ hatte im Rahmen des Inkrafttretens der Änderungen im Tabaksteuerrecht im vergangenen Jahr bereits vor dem Anstieg der Schmuggelkriminalität für E-Zigaretten, Liquids und Wasserpfeifentabak gewarnt. Dasselbe gilt für den beispiellosen Anstieg der Rauschgiftkriminalität, insbesondere der Kokainschwemme, die über das Einfallstor unserer Seehäfen unser Land überzieht. Beide Entwicklungen zeichnen sich in der Realität genauso ab. Die seit Jahren für diese kriminellen Geschäfte genutzten Schmuggelwege bestehen nicht nur fort, sondern entwickeln sich im Zuge einer zunehmenden Professionalisierung auf Täterseite zudem weiter. Die Kontroll- und Ermittlungseinheiten des Zolls müssen daher gerade heute gut ausgestattet und in der Lage sein, den jeweiligen Transportrouten eine erhöhte Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Wie dies ohne die notwendigen Einsatzfahrzeuge geschehen soll, bleibt ein Rätsel.

Darüber hinaus ist auch die Möglichkeit der Ersatzbeschaffung für die älteren und zum Teil nur noch eingeschränkten vollmobilen Röntgenanlagen äußerst fraglich. Bereits seit mehreren Jahren steht auf Grund der absehbaren Aussonderung der veralteten Röntgenanlagen vom Typ CAB 2000 die Beschaffung neuer mobiler Großröntgentechnik für die Zollverwaltung an. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags hatte bereits im Jahr 2016 ein effektiveres Einsatzkonzept für die Anlagen gefordert und später seine Zustimmung zur Beschaffung erteilt. Denn aufgrund der organisatorischen Ausgangssituation sind eigenständige Einsätze der mobilen Großröntgenanlagen, die die Bezirke mehrerer Hauptzollämter übergreifen, nur bedingt möglich. Neben dem vom BDZ angemahnten zusätzlichen Personalbedarf für die Umsetzung des Röntgenkonzepts ist für uns wenig nachvollziehbar, dass nun auch der überfällige Schritt der Beschaffung aus finanziellen Gründen erneut zur Disposition gestellt werden soll.

Die Kürzung all dieser Mittel würde nicht nur die Effizienz und Reaktionsfähigkeit unserer Kontrolleinheiten beeinträchtigen, sondern könnte mittelfristig auch die Sicherheit und das Wohlergehen unserer Bürgerinnen und Bürger gefährden. Der Anstieg von gewaltsamen Übergriffen auf Zollvollzugskräfte und die immer rücksichtslosere Vorgehensweise von organisierten Tätergruppen sind besorgniserregende Vorboten. Ein Sparkurs in der Sachausstattung sendet hier das völlig falsche Signal. Wir müssen vielmehr die notwendigen Investitionen in unsere öffentlichen Dienste sicherstellen, um ihre Fähigkeit zur Erfüllung der gestiegenen Anforderungen zu gewährleisten und das Vertrauen in unsere Institutionen zu stärken.

Der BDZ fordert daher eine dringende Überprüfung der inakzeptablen Sollgrößen im Sachhaushalt für das Jahr 2024 und außerdem eine nachhaltige angemessene Finanzierung für die Jahre 2025-2027, die sich ebenfalls in entsprechenden Finanzplanansätzen widerspiegeln muss. Denn das sind Investitionen in unsere Gemeinschaft, unsere Sicherheit und unsere Zukunft.

IT-Einsparungen von 40 Prozent missachten dringenden Handlungsbedarf

Mit großem Befremden nehmen wir zur Kenntnis, dass das BMF offenbar nicht hinter den eigens angekündigten Digitalisierungsvorhaben steht. Denn der IT-Haushalt der Bundesfinanzverwaltung ist der zweite große Bereich, der erheblichen Einsparmaßnahmen unterliegen soll.

Die negative Abweichung der IT-Ausgaben der Bundesfinanzverwaltung zwischen dem Ergebnis des Regierungsentwurfs 2024 und den eigentlichen Anmeldungen der Bedarfsträger beläuft sich insgesamt auf rund 40 Prozent. Selbst verglichen mit dem (niedrigeren) Sollansatz des vorherigen Bundeshaushalts werden Aufträge und Dienstleistungen im IT-Bereich der Zollverwaltung um rund 80 Mio. € gekürzt (minus 39 Prozent), beim Bundeszentralamt für Steuern um rund 32 Mio. € (minus 33 Prozent). Diese drastischen Kürzungen im IT-Bereich gefährden aus Sicht des BDZ eine überfällige Verwaltungsmodernisierung durch die Digitalisierung, welche im Koalitionsvertrag verankert wurde. Der dbb beamtenbund und tarifunion bezeichnete das Zusammensparen der Mittel für die Verwaltungsdigitalisierung im Bundeshaushalt ebenfalls bereits als „verheerendes Signal“.

Diese Zahlen werden vom BMF zum selben Zeitpunkt vorgelegt, zu dem das Bundeskabinett auf seiner Klausur in Meseberg ein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau vorgestellt hat, was mit Hilfe der verstärkten Anwendung digitaler Verfahren gelingen soll. Die Ankündigungen erfolgten nicht zuletzt aufgrund des hohen Drucks aus den Reihen der Wirtschaft und von Digitalverbänden. Und so wurde im gleichen Atemzug eine neue „Datenstrategie“ für den gesteigerten Einsatz von KI in der Verwaltung bis zum Jahr 2025 angekündigt. Wie der Opens external link in new windowSPIEGEL dazu bereits kommentierte, muss man sehr skeptisch sein, denn die gelebte Realität in Deutschlands Ämtern und Behörden ist leider immer noch durch Faxgeräte und Papiervordrucke geprägt.

Würde die Bundesregierung gemäß ihren eigenen Verlautbarungen handeln, dürfte und würde sie in der heutigen digitalen Ära und angesichts der Rückständigkeit der deutschen Verwaltung überhaupt keine Einsparungen im IT-Bereich mehr vornehmen. Auf der einen Seite mehr digitale Verfahren einzufordern, aber auf der anderen Seite die Mittel für Technik und Software fast zu halbieren, ist wenig glaubwürdig. Wir benötigen auf der operativen Dienststellenebene dringend eine Beschleunigung von Geschäftsprozessen und der Informationsweitergabe. Es ist nicht mehr hinnehmbar, dass beispielsweise die medienbruchfreie Datenverarbeitung erneut auf die lange Bank geschoben werden soll. Bis heute erfolgt bei vielen Steuer- oder Zollanmeldungen noch die mehrfache, manuelle Eingabe von Daten, oft zur Korrektur von Sachverhalten, die mithilfe von Software-Unterstützung im Vorfeld vereinfacht bzw. automatisiert hätten erfasst werden können.

Die Digitalisierung von Verwaltungsabläufen ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit, die unsere Gesellschaft und Wirtschaft effizienter, wettbewerbsfähiger und widerstandsfähiger macht. Durch die Kürzung der Mittel für Zoll und Bundesfinanzverwaltung setzt die Bundesregierung aber die Realisierung genau jener überfälliger IT-Vorhaben aufs Spiel, durch die unsere Behörden reibungsloser mit Wirtschaftsbeteiligten zusammenarbeiten könnten. Damit riskiert sie, dass Deutschland noch weiter hinter anderen Ländern zurückfällt.

Der BDZ wird dies in den kommenden politischen Gesprächen auf die Agenda setzen und weiter kritisch über die Entwicklungen zum Bundeshaushalt berichten.

Initiates file downloadDruckansicht
]]>
news-2553 Tue, 15 Aug 2023 16:32:32 +0200 Gemeinsam für einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst: Liebel und Silberbach setzen auf Zuversicht https://www.bdz-dev.de/medien/nachrichten/detail/news/gemeinsam-fuer-einen-leistungsfaehigen-oeffentlichen-dienst-liebel-und-silberbach-setzen-auf-zuvers.html Der BDZ wirkt als Fachgewerkschaft unter dem Dach des dbb beamtenbund und tarifunion. Unter dem Zeichen der engen Zusammenarbeit zwischen dem dbb mit seinen Fachgewerkschaften besuchte Thomas Liebel, vor Kurzem neu gewählter Bundesvorsitzender des BDZ, vor wenigen Tagen den dbb Bundesvorsitzenden Ulrich Silberbach zu einem ersten Auftaktgespräch. Bei dem Treffen standen die aktuellen Herausforderungen und Zukunftsperspektiven des öffentlichen Dienstes im Fokus. Beide Gesprächspartner waren sich einig: Die Rückkehr zur 39-Stunden-Woche für Bundesbeamte/-innen muss weiter forciert werden – die politisch Verantwortlichen müssen ihre Zusage zur Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit endlich einlösen. Die beiden Gewerkschaftsvorsitzenden tauschten sich intensiv über die aktuellen Entwicklungen aus und waren sich einig, dass der öffentliche Dienst eine tragende Säule unserer Gesellschaft ist. Das wurde vielen Beobachtern erst im Zuge der nun hinter uns liegenden Corona-Krise klar. Mittlerweile ist die Pandemie vorbei, aber die strukturelle Handlungsfähigkeit des Staates gerät angesichts des eklatanten Personalmangels und der zu schleppend vorangehenden Digitalisierung noch viel grundlegender in Gefahr.

Innovationen nötig, um Arbeit zu erleichtern

Wo die Bürgerinnen und Bürger es beispielsweise anhand von langen Bearbeitungszeiten merken, leiden auch viele Beschäftigte unter viel zu starren Vorgaben, während sie weiterhin ihre Aktenstapel in maroden Dienstgebäuden umherschleppen müssen. Sie müssen mit ihrer Arbeitsbelastung die Folgen einer Politik ausbaden, die die Bedeutung einer angemessenen Personalausstattung jahrelang unterschätzt hat und dennoch nicht davon ablässt, immer neue Gesetze und Vorschriften auf den Weg zu bringen.

Dabei ist die mangelnde Personalausstattung auch ein Hindernis für die Weiterentwicklung innovativer Lösungen, um Beschäftigte zu entlasten und die Qualität ihrer Tätigkeiten zu erhöhen. Neue Technologien und digitale Lösungen in den Behörden könnten Prozesse erleichtern und effizienter gestalten. Doch ohne ausreichend Personal, das die dafür nötigen Schulungen und Weiterbildungen organisieren und erhalten kann, bleiben diese Potenziale oft ungenutzt. Deshalb ist klar: Der Zeitpunkt für Innovationen ist jetzt. Diese dürfen auch nicht vom ministeriellen Elfenbeinturm erdacht und gegen die Beschäftigten umgesetzt werden – das geht nur miteinander.

Arbeitszeit runter, Perspektiven rauf

Anknüpfend an die Bestrebungen seines Amtsvorgängers Dieter Dewes schilderte Liebel gegenüber Silberbach die Themen, die zurzeit für die Beschäftigten beim Zoll und der Bundesfinanzverwaltung ganz oben stehen, wenn es um die Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen geht. Ein wesentlicher Knackpunkt ist die angemessene Anerkennung der Leistungen der Beschäftigten, die infolge der enormen Aufgabenbreite und -tiefe beim Zoll häufig zu wahren Experten/-innen auf ihrem Gebiet geworden sind. Dann müssen sie aber feststellen, dass ihnen das bestehende, starre Laufbahnrecht realistische Aufstiegsmöglichkeiten auf attraktivere Dienstposten oft verwehrt. Außerdem müssen sie jede Woche eine Arbeitszeit von 41 Stunden ableisten, was verglichen mit den ganz anders verlaufenden Diskussionen in der freien Wirtschaft zunehmend skurril erscheint.

Mit Blick auf die Zukunft waren sich Liebel und Silberbach deshalb einig, dass die Rückführung der Arbeitszeit auf 39 Stunden pro Woche für Beamte/-innen des Bundes eines der Hauptprojekte ist, das nun gegenüber der Politik durchgesetzt werden muss. Das Anliegen wurde in der vergangenen Tarifrunde seitens des federführenden Bundesministeriums für Inneres und Heimat nicht aufgegriffen. Dennoch ist es unter dem Aspekt der Fairness einerseits und der Nachwuchsgewinnung andererseits von alles entscheidender Bedeutung. Der BDZ und der dbb werden gemeinsam dafür kämpfen und sind zuversichtlich, dass auch dieser Meilensteine, wie viele andere zuvor, erreicht werden wird.

Initiates file downloadDruckansicht
]]>
news-2545 Thu, 10 Aug 2023 11:29:52 +0200 Einfacher Zolldienst: BDZ initiiert durchgreifende Aufstiegsmöglichkeiten in den mittleren Zolldienst! https://www.bdz-dev.de/medien/nachrichten/detail/news/einfacher-zolldienst-bdz-initiiert-durchgreifende-aufstiegsmoeglichkeiten-in-den-mittleren-zolldien.html Die heterogenen und komplexer werdenden Aufgaben in der Bundeszollverwaltung bedingen einen stetigen Strukturwandel und stellen die Beschäftigten vor immer neue Herausforderungen. Gerade die Laufbahn des einfachen Zolldienstes muss häufig wegen der Unterdeckung im mittleren Zolldienst deren anspruchsvolle Aufgaben ohne eine sachgerechte Besoldung wahrnehmen. Dieser Umstand ist äußerst unbefriedigend und wird vom BDZ seit Jahren kritisiert. Nun zeichnen grundlegende Lösungsansätze im Interesse überfälliger Perspektiven der Beschäftigten des einfachen Zolldienstes ab. „Wir sind nach intensiven Verhandlungen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit einer Überführungswelle des einfachen Dienstes endlich auf einer Zielgeraden. Diese gilt es zeitnah durch die Zolldienststellen umzusetzen“, betont BDZ Bundesvorsitzender Thomas Liebel. Initiativen des BDZ

Angesichts dieses Spannungsfeldes haben der BDZ- und der BDZ-geführte Hauptpersonalrat bislang erreicht, dass neben der Erhöhung des Stellenkegels in Besoldungsgruppe A 6e auf 50 % der Planstellen in drei vereinfachten Aufstiegsverfahren, und unter Wahrung der geltenden Sozialstandards eine Vielzahl von Beschäftigten des einfachen Zolldienstes in den mittleren Zolldienst aufsteigen konnten – zuletzt im Kalenderjahr 2013: 255 Beamt/-innen.

Zudem hat der BDZ im Vorfeld der letzten Bundestagswahl im Rahmen der Wahlprüfsteine mit den etablierten Fraktionen des Deutschen Bundestags übereinstimmend kommuniziert, dass im Grunde genommen die Laufbahn des einfachen Dienstes abgeschafft werden müsse und die Beschäftigten komplett in den mittleren Zolldienst zu überführen sind. Darüber hinaus hat der Bundesvorstand des BDZ im Frühjahr 2022 Staatssekretärin Prof. Dr. Hölscher über diese Sachlage persönlich in Kenntnis gesetzt, die zunächst eine eingehende Prüfung zugesagt hat – hier nachzulesen: Opens external link in new windowIntensiver Meinungsaustausch mit Staatssekretärin Prof. Dr. Hölscher (BMF)

BDZ – Erfolg: Noch in diesem Jahr werden berufliche Perspektiven für den einfachen Zolldienst geschaffen!

Im Rahmen der Bestenförderung nach § 27 Bundeslaufbahnverordnung wird nunmehr auf Initiative des BDZ den knapp 400 Beschäftigten des einfachen Zolldienstes flächendeckend ein vereinfachtes Überleitungsverfahren in den mittleren Zolldienst ermöglicht. Das Überleitungsverfahren ist unter Achtung und Einhaltung der geltenden Sozialstandards sowie der Beibehaltung des bisherigen Dienstortes der betroffenen Beschäftigten durchzuführen. Ferner muss die Bestenförderung attraktiv gestaltet werden, da in den nächsten Jahren etwa die Hälfte der Beschäftigten des einfachen Zolldienstes ruhestandsbedingt ausscheiden werden.

Damit wird insbesondere den älteren Kollegen/-innen noch eine berufliche Perspektive auch im Hinblick auf die Ruhegehaltfähigkeit der ggf. höheren Bezüge gegeben. Die Bestenförderung bietet eine zeitnahe und gleichzeitig rechtlich am wenigsten problembehaftete Lösung. Die Anforderungen sind dergestalt festzulegen, dass die Beschäftigten sie tatsächlich erfüllen können und das Überleitungsverfahren nicht von vornherein als unattraktiv angesehen wird. Deshalb sind die organisatorischen und personalwirtschaftlichen Voraussetzungen schnellstmöglich zu schaffen. Um dieses Verfahren für die Beschäftigten attraktiv zu gestalten, sind die Voraussetzung niedrigschwellig zu gestalten und die Beschäftigten in geeigneter Weise an das gesetzlich vorgesehene Auswahlverfahren heranzuführen.

Ein entscheidender Erfolg für unsere Kolleginnen und Kollegen des einfachen Zolldienstes, den der BDZ zwischenzeitlich zum vierten Mal in Folge bewirkt hat. Somit hat der BDZ den Grundstein für das vierte Überleitungsverfahren in den mittleren Zolldienst gelegt. Wir bleiben weiter am Ball und werden zur Umsetzung des Verfahrens berichten.

Initiates file downloadDruckansicht
]]>
news-2544 Wed, 09 Aug 2023 13:17:55 +0200 Flexibilisierung der Arbeitszeit: Debatte um den Fachkräftemangel bekräftigt BDZ-Forderungen https://www.bdz-dev.de/medien/nachrichten/detail/news/flexibilisierung-der-arbeitszeit-debatte-um-den-fachkraeftemangel-bekraeftigt-bdz-forderungen.html Während in der privaten Wirtschaft schon ernsthaft über die Machbarkeit der 4-Tage-Woche geredet wird, dominieren in der Bundesverwaltung noch die Vorschriften des letzten Jahrhunderts. Dabei ist offensichtlich, dass individuellere Regelungen zur Arbeitszeit kommen müssen, wenn der öffentliche Dienst im Kampf um die besten Köpfe zukunftsfähig bleiben will. In einem ZDF-Interview appellierte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, an den Realitätssinn der Arbeitgebenden. Der BDZ nimmt dies zum Anlass, unsere langjährigen Forderungen erneut herauszustellen. Dazu der Bundesvorsitzende Thomas Liebel: "Rückführung der Arbeitszeit auf 39 Stunden, Lebensarbeitszeitkonten, Reduzierung des Pensionseintrittsalters für besonders belastete Beschäftigte  – das alles sind Punkte, die schon längst hätten umgesetzt werden können!" Die Übertragung des Tarifabschlusses liegt hinter uns. Dennoch konnte sich der Bund nicht dazu durchringen, die bisherige Regelung zur Altersteilzeit mit einer Verlängerung des TVFlex beizubehalten. Darüber hinaus macht das BMI weiterhin keine Anstalten, die für Beamtinnen und Beamte nicht mehr zeitgemäße 41-Stunden-Woche auf eine 39-Stunden-Woche zurückzuführen. War diese noch im Jahr 2006 eingeführt worden, um Stellenstreichungen durch Mehrarbeit zu kompensieren, reden wir heute über das Problem, neu geschaffene Stellen nicht besetzen zu können. Für die Beibehaltung der 41-Stunden-Woche entfällt daher jegliches plausible Argument. Die Rückführung der Arbeitszeit auf 39 Stunden ist somit längst überfällig. Die politisch Verantwortlichen hatten die Reduzierung der Wochenarbeitszeit mit der Konsolidierung des Bundeshaushaltes – der sogenannten „Schwarzen Null – zugesagt. Ein politisches Versprechen, dass nach einem mehrmaligen, ausgeglichenen Haushalt bis heute nicht eingelöst wurde.   

Mehr Ausrichtung an Lebensphasen dringend geboten 

Sowohl Altersteilzeit, als auch Arbeitszeitreduzierung sind aus den Gründen des Fachkräftemangels und dem dringenden Erfordernis attraktivitätssteigernder Maßnahmen mehr als denn je geboten. Die dahinterliegende Einstellung der Arbeitgebenden, die die kritische Lage auf dem Arbeitsmarkt noch zu sehr ausblenden, wurde neulich von BA-Chefin Nahles im ZDF kritisiert. Opens external link in new windowNahles forderte in einem Interview eine "lebensphasenbezogene Arbeitszeitpolitik", die stärker darauf Rücksicht nimmt, wann die Menschen wie viel arbeiten wollen. Interessanterweise fordert der BDZ eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten hin zu lebensphasenorientierten Arbeitszeitmodellen bereits seit den Jahren, als Nahles noch den SPD-Partei- und Fraktionsvorsitz bekleidete. Wir begrüßen die späte Einsicht in die Notwendigkeit solcher Maßnahmen und hoffen darauf, dass die ehemalige sozialdemokratische Spitzenpolitikerin ihren Standpunkt nicht nur gegenüber den Medien, sondern auch gegenüber ihrer Parteifreundin an der Spitze des Bundesinnenministeriums vertritt.

Arbeitszeitrechtliche Wertguthaben ermöglichen

Ein Baustein in der individuellen Gestaltung der Lebensarbeitszeit betrifft die arbeitszeitrechtlichen Wertguthaben (Lebensarbeitszeitkonten bzw. Langzeitkonten). Zwar wurden mit der von der Bundesregierung am 16. Dezember 2020 beschlossenen Änderung der Arbeitszeitverordnung (AZV) die Rechtsgrundlagen für Langzeitkonten mit Zeitguthaben bis zu 1.400 Stunden geschaffen. Dieses Modell sieht jedoch eine zwingende Erhöhung der Wochenarbeitszeit vor, was in keiner Weise den Effekt der Fürsorge bzw. flexibleren Arbeitszeiten gerecht wird. Vielmehr sollte auch an dieser Stelle eine echte Anerkennung für die Beschäftigten gezeigt werden, beispielsweise indem die tatsächlich angehäufte Mehrarbeit einem Lebensarbeitszeitkonto gutgeschrieben wird. Zudem sollten Zulagen für Dienst zu wechselnden Zeiten steuerfrei erfolgen. Eine steuerliche Förderung von Überstunden hatte der neue CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann jüngst in die öffentliche Debatte eingebracht. Ein diskussionswürdiger Vorschlag – auch im Hinblick auf Zulagen für Dienst zu wechselnden Zeiten –, der jedoch von einem Unionspolitiker stammt, der im vergangenen Jahr trotz eines Zustandes verfassungswidriger Besoldung lautstark einen zu aufgeblähten Beamtenapparat als Krisenursache für Deutschland beschrieben hatte.

Vertrauensarbeitszeit darf kein Tabu mehr sein 

Nicht zuletzt stellt die Vertrauensarbeitszeit ganz im Sinne der aktuellen Diskussionen ein Arbeitszeitmodell dar, bei welcher die Erledigung der dienstlichen Aufgaben und nicht mehr die zeitliche Präsenz der Beschäftigten im Vordergrund steht. Das Konzept findet ebenfalls Rückhalt im Koalitionsvertrag der Ampelregierung und sollte daher in der Arbeitszeitverordnung der Bundesbeamten/-innen geregelt werden. Selbst wenn Bedenkenträger auf rechtliche Vorgaben durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs und Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung verweisen, ist die Einführung der Vertrauensarbeitszeit für Beamte dadurch keineswegs ausgeschlossen. Solange beispielsweise die Aufzeichnungspflicht den Beamten/-innen selbst obliegt, bedeutet Vertrauensarbeitszeit schlicht und einfach weniger Kontrolle durch den Dienstherrn. Denn Beschäftigte können dann selbst frei über ihre Arbeitszeiten bestimmen. Aus Sicht des BDZ wäre aber bereits die Aufzeichnungspflicht unnötig, da eine solche Kontrolle aufgrund der besonderen Dienst- und Treuepflicht (Art. 33 Abs. 4 GG) der Beamtinnen und Beamten nicht angemessen ist.

Kernforderung des BDZ: Herabsetzung des Pensionseintrittsalters für besonders belastete Beschäftigte!

Die Umsetzung konkreter Verbesserungen auf den o.g. Gebieten sollte stets die Beschäftigten aller Bereiche gleichermaßen umfassen und nicht einen Bereich gegenüber dem anderen benachteiligen. Ein Beispiel wäre die Kernforderung des BDZ zur Reduzierung des Pensionseintrittsalters im zöllnerischen Vollzugs-, Wechsel- und Schichtdienst. Hier sollte spätestens mit 62 Jahren ein abschlagsfreier Eintritt in den Ruhestand ermöglicht werden. Entgegen Angehöriger anderer Vollzugsdienste (z.B. Landes- und Bundespolizei, Feuerwehr) gelten für die Bundeszollverwaltung keine besonderen Regelaltersgrenzen.

Wir werden unseren Forderungen weiter Nachdruck verleihen und dafür sorgen, dass die politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger nicht nur Sprüche klopfen, sondern auch lernen, ihre Hausaufgaben zu machen!

Sehen Sie sich zu diesem Thema auch unser aktuelles Video auf Facebook an: Opens external link in new windowLink Facebook-Video

 

Initiates file downloadDruckansicht
]]>
news-2535 Fri, 04 Aug 2023 10:07:11 +0200 Erhöhte Anforderungen beim Wasserzoll müssen sich in beruflichen Perspektiven widerspiegeln https://www.bdz-dev.de/medien/nachrichten/detail/news/erhoehte-anforderungen-beim-wasserzoll-muessen-sich-in-beruflichen-perspektiven-widerspiegeln.html Am 27. Juli 2023 besuchte eine Delegation des BDZ den Wasserzoll am Standort Bremerhaven. Im Austausch mit der Besatzung des Zollboot Bremen lag der Fokus auf Personalfehlbeständen, den Herausforderungen bei der Personalgewinnung für den maritimen Bereich, den erhöhten Qualifikationserfordernissen und den Besonderheiten im Arbeitsalltag an Bord. Fazit des Besuchs: Erhöhte Anforderungen und notwendige Zusatz-Qualifikationen beim Wasserzoll müssen sich auch in beruflichen Perspektiven widerspiegeln. Außerdem muss es den Beschäftigten ermöglicht werden, sich grundsätzlich auch wieder aus dem technischen Zolldienst auf Stellenausschreibungen im nichttechnischen Zolldienst zu bewerben. Die Delegation bekam im Rahmen einer Streifenfahrt auf der Weser und dem Mündungsgebiet zur Nordsee einen Eindruck von den vielfältigen und anspruchsvollen Aufgaben der maritimen Kontrolleinheiten der Zollverwaltung. Neben der Überwachung der deutschen Seegrenze aus zollrechtlicher Sicht, zählen unter anderem auch Aufgaben der Küstenwache sowie der Umweltschutz auf dem Wasser zum Aufgabenbereich.

Besondere Anforderungen beim Wasserzoll

Die maritimen Einheiten setzen sich aus nautischen und maschinentechnischen Beamtinnen und Beamten zusammen. Diese sind mehrheitlich Inhaber von nautischen oder technischen Befähigungszeugnissen (Patente), welche durch Studiengänge erworben wurden. Ein weiterer Teil des maritimen Personals besteht aus intern rekrutierten Kolleginnen und Kollegen, die eine maritime Verwendungsfortbildung beim Maritimen Schulungs- und Trainingszentrum (MaST) der Bundespolizei in Neustadt in Holstein durchlaufen haben. Das neu erworbene Fachwissen jedes abzulegenden Moduls ist in einer anschließenden Prüfung nachzuweisen. Einem sehr geringen Teil wurde die Befähigung für den Dienst auf den Zollbooten durch Anerkennung bestimmter Verwendungsreihen der Bundesmarine zuerkannt.

Personalmangel macht attraktivitätssteigernde Maßnahmen erforderlich

Bei den maritimen Einheiten ist der personelle Fehlbestand besonders kritisch und beträgt an einigen Standorten rund 50 Prozent der personellen Sollstärke. Gründe dafür sind u.a. personelle Abgänge, die Zuführung neuer Boots-Klassen mit erhöhtem Personalbedarf, Fehlentwicklungen der Laufbahngestaltung und mangelhafte Maßnahmen zur Rekrutierung von Nachwuchskräften. 

Aus Sicht des BDZ muss der Situation begegnet werden, indem eine Steigerung der Attraktivität maritimer Arbeitsplätze erfolgt. Dazu zählen u.a.

  • Anhebung des Eingangsamtes im mittleren, technischen Dienst nach A8
  • Bündelung der Besoldungsgruppen von A7 (bzw. A8) bis A9m/A9m+Z
  • vermehrte Möglichkeit des Aufstiegs nach § 27 BLV und der Prüfung der Zuerkennung der Laufbahnbefähigung nach § 7 Abs. 2 BLV
  • Einstellung spezieller Laufbahnbewerber/-innen mit förderlichen Berufsabschlüssen (u.a. See- und Binnenschifffahrt).

Im Anschluss an den Besuch werden die Themen nunmehr aufbereitet und fließen in Gespräche mit der Verwaltungsspitze ein.

Initiates file downloadDruckansicht
]]>
news-2531 Thu, 03 Aug 2023 09:15:14 +0200 BDZ vor Ort: Dienststellenbesuch bei Stuttgarter Zolldienststellen! https://www.bdz-dev.de/medien/nachrichten/detail/news/bdz-vor-ort-dienststellenbesuch-bei-stuttgarter-zolldienststellen.html Am 18. Juli besuchte der BDZ-Bundesvorsitzende und Vorsitzende des Hauptpersonalrats, Thomas Liebel, das Hauptzollamt Stuttgart und das dortige Service-Center der Generalzolldirektion. Zusammen mit Philipp Reuter, Nil Tillmann und Natalie Schmitt (BDZ Stuttgart und Mitglieder der Personalvertretung) konnten diverse Einblick in die unterschiedlichen Herausforderungen der Beschäftigten der beiden Behörden gewonnen werden. Vor Ort erfolgte ein Austausch mit der Dienststellenleitung und den Sachgebietsleitungen B, E und F sowie dem örtlichen Personalrat. Als Knackpunkte wurden u.a. die Unterbringung, die Personalsituation im Service-Center und die dringend notwendigen Fortschritte bei der Digitalisierung aufgenommen. Der Dienststellenbesuch umfasste einen Gesprächsaustausch mit der Leiterin des Hauptzollamtes Stuttgart, RDin Anca Coman, dem Referatsleiter des Service-Center Stuttgart bei der Generalzolldirektion, RD Sommer sowie den Mitgliedern des örtlichen Personalrats beim HZA Stuttgart und dem verselbständigten Personalrat bei der Generalzolldirektion – Service-Center Stuttgart. Die Themenschwerpunkte umfassten unter anderem das mobile Arbeiten und die damit einhergehende Neugestaltung von Büroarbeitsflächen, die Personalgewinnung und die Umsetzung der Organisationsuntersuchung der Sachgebiete Kontrollen. Außerdem konnten vertiefte Einblicke in die Herausforderungen der Sachgebiete Finanzkontrolle Schwarzarbeit und Ahndung gewonnen werden, welche insbesondere die Komplexität des Umgangs mit dem IT-Fachverfahren Profis bestätigten.

Service-Center stehen vor neuer Herausforderung!

Beim Service-Center Stuttgart der Generalzolldirektion stellten sich die vergleichbar hohen Personalfehlbestände als Kernproblem des Dienststellenteils der Generalzolldirektion dar. Die Beschäftigten des Service-Center Stuttgart der Generalzolldirektion verantworten mehr als eine Milliarde Euro an Soldatenversorgung, deren Bearbeitung ein sehr spezialisiertes Detailwissen auf dem Gebiet des Versorgungsrecht erfordert. Der BDZ erhofft sich mittels schnellstmöglicher externer Stellenausschreibungen eine kurzfristige Entspannung der Personalsituation zu erzielen. Dauerhaft muss es jedoch durch verbesserte Fortkommensmöglichkeiten gelingen, den betroffenen Beschäftigten als Spezialisten/innen auf Ihrem Fachgebiet eine dauerhafte Perspektive in den Service-Centern zu eröffnen. Andernfalls läuft die Zollverwaltung des Verlustes von über die Jahre gewonnenem Erfahrungswissen Gefahr. Im Zuge der vom BDZ bewirkten Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage kommen auf die Service-Center sehr wahrscheinlich eine Welle von Antragstellungen pensionierter Bundespolizisten/innen, Zöllner/innen auch zulageberechtigte Soldaten/innen zu, die nach Einschätzung des BDZ mehr als 300 zusätzliche Arbeitskräfte bei den Service-Centern erfordern. Ferner braucht es einer Unterstützungsleistung weiterer Bundesbehörden, wie beispielsweise dem Bundesverwaltungsamt, da auf der einen Seite die Ansprüche der betroffenen Ruhestandsbeamten/innen zahlbar und andererseits die Service-Center entsprechend den Herausforderungen dieser Mammutaufgabe gestärkt werden müssen. Wir werden zur Umsetzung unserer Forderungen zeitnah berichten und bedanken uns für den interessanten Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen der Stuttgarter Zolldienststellen.

Initiates file downloadDruckansicht
]]>
news-2530 Wed, 02 Aug 2023 10:22:24 +0200 Das kriminalistische Dunkelfeld aufhellen – jetzt weiter nur Polemik, oder konkrete Vorschläge zur FIU? https://www.bdz-dev.de/medien/nachrichten/detail/news/das-kriminalistische-dunkelfeld-aufhellen-jetzt-weiter-nur-polemik-oder-konkrete-vorschlaege-zu.html Das Bundeskabinett hat am 26. Juli 2023 einen Gesetzentwurf für eine Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) verabschiedet. Damit soll möglichst kurzfristig eine effektivere Analyse der Meldungen sichergestellt werden, auch durch Konkretisierungen zur Arbeitsweise der FIU. Der BDZ unterstützt diese Zielsetzung und begrüßt insbesondere die geschaffene Rechtssicherheit für die Beschäftigten, denen es erlaubt sein muss, in ihrer Arbeitsweise Prioritäten zu setzen und sich zunächst auf die „dicken Fische“ zu konzentrieren. Denn leider fassen im Geldwaschsalon Deutschland die FIU-Mitarbeitenden oft zum ersten Mal den Berg an schmutziger Wäsche an, der an anderer Stelle sorglos auf den Boden geworfen wurde. In den Reihen der Politik sollte man endlich zur Kenntnis nehmen, dass dieser überhaupt erst infolge des jahrelangen kollektiven Wegschauens anderer Ermittlungsbehörden entstehen konnte. Die Financial Intelligence Unit (FIU) sieht sich einer stetig anwachsenden Flut von Geldwäsche-Verdachtsmeldungen gegenüber. Die Anzahl der Meldungen durch Verpflichtete steigt, während deren Qualität mehr als verbesserungswürdig ist. Gleichzeitig wird der FIU unter Verkennung der Grenzen ihres gesetzlichen Auftrags vorgeworfen, dass sie im Rahmen einer risikobasierten Arbeitsweise die Vorgaben des Geldwäschegesetzes verletzt. Das Bundeskabinett hat nun auf diese Situation reagiert und in seiner Sitzung am 26. Juli 2023 einen Entwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen“ verabschiedet. Bedauerlicherweise lässt die mediale Debatte einen sachlich nüchternen Blick auf die aktuell vom BMF vorgeschlagenen Maßnahmen völlig vermissen. Deshalb benennt der BDZ hier zunächst die Fakten und erklärt, weshalb die Änderungen überhaupt vorgeschlagen werden.

Problemstellung und Inhalt des Gesetzentwurfs

Der Entwurf sieht vor dem Hintergrund wesentlicher ungelöster Probleme folgende Maßnahmen vor:

  • Schärfung des gesetzlichen Kernauftrags der FIU

Mit dem Gesetz soll die FIU an ihrem Kernauftrag der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausgerichtet werden. Damit wird auf die von Seiten der Strafverfolgungsbehörden bestehende (und nicht zu erfüllende, s.u.) Erwartungshaltung reagiert, dass die FIU Verdachtsmeldungen über Zusammenhänge zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hinaus auch im Hinblick auf sonstige Straftaten analysiert. Offenbar bedarf es also einer rechtstechnischen Ausformulierung, um ein im Grundsatz unterschiedliches Verständnis zu dem gesetzlichen Auftrag der Zentralstelle zu bereinigen. Diese erfolgt mit dem vorliegenden Entwurf.

  • Schaffung von Rechtsklarheit bezüglich der risikobasierten Arbeitsweise

Weiterhin soll mit dem Entwurf der risikobasierte Ansatz im Rahmen der Arbeitsweise der Zentralstelle konkretisiert werden. Mit dem neuen Gesetz soll Klarheit geschaffen werden, dass die FIU diesen Ansatz bei der Erfüllung ihrer Aufgaben anwenden kann. Schon bisher war dieser im § 3a des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) ausdrücklich in der Maßgabe kodifiziert, dass die Maßnahmen des gesamten Regelwerks einem risikobasierten Ansatz folgen sollen. Offenkundig wurde diese Regelung aber seitens führender Verantwortlicher in Verwaltung und Politik unterschiedlich interpretiert, bis hin zu direkt abgelehnt, wie aus den mannigfachen kritischen Äußerungen zu entnehmen ist. Folglich bedarf es spezieller, fallgruppenbasierter Konkretisierungen.

  • Unterstützung durch automatisierte Verfahren

Durch das Gesetz wird konkretisiert, dass automatisierte Verfahren eingesetzt werden können, um die risikobasierte und effektive Analysetätigkeit der FIU zu unterstützen und diese informationstechnologisch zukunftssicher aufzustellen. Diese müssen sich anhand bestimmter Kriterien orientieren, wie dies bei allen Automatisierungen zur Bewältigung einer hohen Menge an Informationen üblich und gemäß ständiger Rechtsprechung zum Einsatz solcher Verfahren auch notwendig ist.

  • Zusammenarbeit der FIU mit anderen Behörden verbessern

Die Modalitäten der Zusammenarbeit der FIU mit ihren Zusammenarbeitsbehörden sollen vereinfacht werden. Das betrifft die Strafverfolgungsbehörden von Bund und Ländern, aber auch die zahlreichen weiteren Aufsichtsbehörden über Verpflichtete nach dem GwG, beispielsweise über den Nichtfinanzsektor. Zur Einordnung dessen sollte der Fakt erwähnt werden, dass der überwiegende Teil der bei der FIU eingehenden Verdachtsmeldungen von keiner dieser Behörden, sondern von privaten Finanzinstitutionen stammt. Bei dem Begriff der Zusammenarbeit geht es hier also im Wesentlichen um eine Beschleunigung des einseitigen Informationsflusses von der FIU zu anderen Behörden, damit diese ihrer gesetzlichen Pflicht zur Einleitung von Ermittlungen nachkommen. Letztere können andere Behörden nach geltender Rechtslage auch ohne jegliches Zutun der FIU bewirken, ebenso besteht keine Regelung, die diesen originär zuständigen Behörden das eigene Entgegennehmen und Bearbeiten von Verdachtsmeldungen untersagt. Eine solche Praxis lässt sich empirisch jedoch kaum belegen.

  • Stärkere Hilfestellungen für Meldeverpflichtete

Schließlich sollen noch stärkere Hilfestellungen der FIU zur Unterstützung der Verpflichteten bei der Erkennung meldepflichtiger Sachverhalte ermöglicht werden. Dies soll die Qualität der Meldungen erhöhen und das Problem des „defensive reporting“ angehen, d.h. der Praxis der Abgabe von Meldungen, nur um auf der sicheren Seite zu sein.

Bewertung des BDZ

Kernauftrag und risikobasierter Ansatz: FIU bringt Licht ins Dunkel

Der BDZ begrüßt die geplante Ausrichtung der FIU an ihrem Kernauftrag der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zusammen mit einer Klarstellung des allgemeinen Grundsatzes der risikobasierten Arbeitsweise (RBA). Diese ist zum einen vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren erheblich gestiegenen Zahl der Geldwäscheverdachtsmeldungen erforderlich. Aber auch unabhängig vom dramatisch angestiegenen Meldeaufkommen ermöglicht nur die konsequente Anwendung des risikobasierten Ansatzes es der FIU, ihrem Kernauftrag der Filterung und Kanalisierung der für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erforderlichen Informationen gerecht zu werden. Der RBA ist als logische Folge der politisch gewollten Entwicklung zu sehen, dass erst durch die Schaffung der FIU eine hohe Menge an Informationen, die sich vorher gänzlich im Dunkelfeld befanden, aktenkundig wurden und so schrittweise in das Hellfeld rückten. Dass das Ausmaß der generierten Daten sich nun als so enorm herausstellt, spricht nicht gegen, sondern für die FIU und wirft vielmehr ein zweifelhaftes Licht auf die für die Ermittlung verantwortlichen Stellen in Bund und Ländern, denen diese Informationen und verdächtige Spuren hierzu jahrelang offenbar entgangen sind.

In der aktuellen Berichterstattung zum Gesetzentwurf wird demgegenüber der Eindruck erweckt, die Kodifizierung des risikobasierten Ansatzes diene dazu, Defizite bei der Bearbeitung von Geldwäscheverdachtsmeldungen zu kaschieren. Die FIU habe die Bearbeitung der Geldwäscheverdachtsmeldungen zunächst jahrelang schuldhaft verschleppt, so der Vorwurf. Dann habe sie unter Verstoß gegen das Geldwäschegesetz die risikobasierte Arbeitsweise eingeführt – obwohl das Gesetz diesen stets ausdrücklich vorsah – und auf dieser Grundlage einen Großteil der Verdachtsmeldungen willkürlich rechtswidrig nicht weitergeleitet. Nun solle der risikobasierte Ansatz gesetzlich geregelt werden, damit die FIU (weiterhin) willkürlich entscheiden könne, welche Verdachtsmeldungen sie analysiert und weiterleitet. Bereits diese Zusammenfassung der Kritik offenbart ihre Absurdität, weshalb der BDZ den Vorwürfen im Interesse der Beschäftigten der FIU nachdrücklich entgegentritt.

Wir können dies im Einzelnen näher begründen:

1.     Dem Vorwurf der unzureichenden Weiterleitung der Verdachtsmeldungen liegt zunächst einmal eine Fehlvorstellung bzgl. der Rolle der FIU zugrunde. Die FIU ist eine Verwaltungsbehörde, die keine Strafverfolgung betreibt, sondern Aufgaben der Gefahrenabwehr in Form einer Filterfunktion wahrnimmt. Die FIU wurde nicht geschaffen, um Verdachtsmomente für Straftaten aller Art aufzudecken und an die Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten. Wenn dies so leicht machbar wäre, stellt sich im Umkehrschluss eigentlich die Frage, weshalb anderen Strafverfolgungsbehörden überhaupt noch eine Zuständigkeit zur Geldwäschebekämpfung gegeben sein sollte, würden diese letztlich doch kaum eigene Ermittlungsarbeit mehr betreiben müssen. Ihr gesetzlicher Kernauftrag besteht vielmehr in der Filterung und Kanalisierung der für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erforderlichen Informationen. Für eine effektive Erfüllung dieser Filterfunktion muss sie ihre Ressourcen risikobasiert und zielgerichtet einsetzen. Der risikobasierte Ansatz ermöglicht es der FIU, den informatorischen Mehrwert aus der Flut der Geldwäscheverdachtsmeldungen zu gewinnen, was auch der ursprüngliche Zweck ihrer Gründung war.

2.     Weiterhin geht der Vorwurf fehl, die FIU habe den risikobasierten Ansatz unter bewusstem Verstoß gegen das Geldwäschegesetz angewendet. Laut einem von Prof. Dr. Jens Bülte erstellten Gutachten war bereits in der Vergangenheit der risikobasierte Ansatz maßgebliche Leitlinie der Tätigkeit der FIU. Dies gebe das europäische Recht aufgrund der Empfehlungen der FATF vor und setze das deutsche Geldwäschegesetz in § 3 a GwG um. Diese Auffassung war umstritten, was im Rahmen juristischer Diskussion völlig zulässig ist. Mit dem vorliegenden Gesetz wird hier Klarheit geschaffen, was folglich kein Skandal, sondern der einzig rechtsstaatlich erforderliche Schritt ist. Der risikobasierte Ansatz stellt, wie der Name es schon ausdrückt, keinen Freibrief für eine vermeintlich willkürliche Bearbeitung der Geldwäscheverdachtsmeldungen dar. Für die FIU als Teil der Eingriffsverwaltung gelten die allgemeinen verwaltungsrechtlichen Ermessensregeln. Die FIU muss eine Risikoanalyse vornehmen und mit einem angemessenen Risikomanagement diejenigen Fälle aus den Verdachtsmeldungen herausfiltern, die voraussichtlich das größte Risiko eines Bezugs zu Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung beinhalten. Der risikobasierte Ansatz ist ein ermessensleitender Grundsatz und kein Freibrief für willkürliches Handeln. Würde dieser Vorwurf zu Ende gedacht, stünden sämtliche Ermessensregeln in der Eingriffsverwaltung und damit ein Wesenskern des freiheitlichen deutschen Rechtsstaats auf dem Prüfstand.

3.     Weiterhin ist der Vorwurf der schleppenden Bearbeitung von Geldwäscheverdachtsmeldungen nicht gerechtfertigt. Die FIU sieht sich mit dem Problem eines sich permanent erhöhenden Aufkommens an Verdachtsmeldungen konfrontiert. Dieses Meldeaufkommen ist nicht vom Himmel gefallen, sondern wurde durch politische Entscheidungen generiert.  Im Zuge der 2021 erfolgten Einführung des „All-Crime-Ansatzes“ stieg das Meldeaufkommen noch einmal stark an (107,8%). Zudem verschob sich die Streubreite der Meldungen auch auf das Feld der Bagatellkriminalität. Durch den „All-Crime-Ansatz“ wurden sämtliche Straftaten zu Vortaten, statt wie zuvor nur ausgesuchte Katalog-Straftaten. Weiterhin drohen den Verpflichteten bei fehlerhaftem Meldeverhalten Bußgelder. Banken zeigen daher jeden Fall an, der aus irgendeinem Grund ungewöhnlich erscheinen könnte, und ersticken die FIU in zum Teil inhaltlosen Verdachtsmeldungen. Im Ergebnis ist die Grenze der noch auswertbaren Meldungen mittlerweile bei weitem überschritten. Der BDZ hatte in seiner Stellungnahme vom 07.12.2020 auf diese Gefahr einer weiteren Überlastung durch die Ausweitung von § 261 StGB hingewiesen. Zudem verstopft der „Beifang“ das System, das eigentlich auf den Fang der „großen Fische“ im Bereich der Organisierten Kriminalität und Terrorismusfinanzierung ausgelegt ist. Die FIU sucht nicht mehr die Nadel im Heuhaufen, sondern die Nadel in einem Haufen ähnlicher Nadeln. Ohne Anwendung des unionsrechtlich vorgeschriebenen risikobasierten Ansatzes ist die Arbeit der FIU zum Scheitern verurteilt.

4.     Schließlich lässt die Kritik an dem Entwurf die Interessen der FIU-Beschäftigten vollkommen unberücksichtigt und lässt jeglichen Respekt vor ihrer Arbeit vermissen. Die Kodifizierung des risikobasierten Ansatzes ist nicht zuletzt erforderlich, um die Rechtssicherheit für die FIU und ihre Beschäftigten unter Wahrung des Kernauftrags der FIU zu schaffen. Lange stand eine Strafbarkeit wegen Strafvereitelung im Amt nach § 258a StGB durch Unterlassen im Raum, dieses Strafverfahren wurde mangels Beweisen zwischenzeitlich eingestellt. Unterstellt man eine Verpflichtung, ausnahmslos alle Verdachtsmeldungen zu analysieren und weiterzuleiten, so gerät hier jeder Beschäftigte in den Fokus, denn angesichts der beschränkten Ressourcen der FIU besteht kein Zweifel, dass sie nicht in der Lage ist, alle Meldungen auszuwerten und weiterzuleiten. Unabhängig vom Meldeaufkommen befinden sich die FIU und ihre Beschäftigten darüber hinaus in einem Dilemma. Leiten sie alle Meldungen weiter, die nicht völlig haltlos erscheinen, verliert die FIU ihre Filterfunktion als zentralen Mehrwert. Filtern sie die Verdachtsmeldungen entsprechend ihrem Kernauftrag, sehen sich die Beschäftigten dem Risiko ausgesetzt, wegen einer Strafvereitelung im Amt nach § 258a StGB durch Unterlassen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Eine rechtmäßige, nach einem gesetzlich kodifizierten risikobasierten Ansatz erfolgende Entscheidung über die Datenübermittlung an die Strafverfolgungsbehörden wird dem Kernauftrag gerecht und kann keine Strafbarkeit begründen.

Menge und Qualität der Verdachtsmeldungen: Nicht vom Himmel gefallen

Ausdrücklich ist zu begrüßen, dass der vorliegende Entwurf auch darauf zielt, die Menge der Verdachtsmeldungen zu reduzieren sowie die Qualität der Meldungen zu verbessern.

Der Entwurf zielt darauf, dass die Verpflichteten und die FIU ein einheitliches Verständnis über die Meldeschwelle für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen entwickeln. Mit der Ergänzung in § 43 Absatz 5 des Geldwäschegesetzes wird klargestellt, dass die FIU auch typisierte Transaktionen bestimmen kann, die der Meldepflicht nicht unterfallen (Negativ-Typologie). Der BDZ begrüßt diese Regelung, mit der das Problem des „defensive reportings“, also der vorbeugenden Abgabe inhaltsleerer Verdachtsmeldungen, adressiert wird. Dies sollte nach unserer Auffassung mit konkreten Hilfestellungen für die Verpflichteten begleitet werden.

In § 45 Absatz 5 des Geldwäschegesetzes soll die Verordnungsermächtigung mit Blick auf die Meldeform angepasst werden. Laut Begründung stellt diese Ergänzung klar, dass im Rahmen der Verordnung neben Vorgaben zur Form der Meldung auch nähere Bestimmungen zu erforderlichen Angaben der Meldung getroffen werden können, damit in der Verordnung aussagekräftige und rechtssichere Bestimmungen zur Abgabe von Meldungen getroffen werden können. Hier fordert der BDZ den zeitnahen Erlass einer bislang nicht umgesetzten Melde-Verordnung (mit entsprechenden Bußgeldvorschriften bei Nichtbeachtung!). Eine Verbesserung der Meldequalität ist nur unter der Voraussetzung des zeitnahen Erlasses einer Melde-Verordnung und der konsequenten Androhung und auch Verfolgung bußgeldrechtlicher Regelungen bei Nichtbefolgung zu erwarten.

Weiterhin soll der Entwurf die gezielte Meldungsverarbeitung erleichtern, indem die Verpflichteten im Rahmen der Meldungsabgabe eindeutig kenntlich machen müssen, wenn zu demselben Sachverhalt auch eine Strafanzeige oder ein Strafantrag nach § 158 Absatz 1 der Strafprozessordnung an die Strafverfolgungsbehörden erfolgt.

Automatisierte Verfahren und KI: Mut zur Technologie

Schließlich ist zu begrüßen, dass mit dem Entwurf die hinreichende Unterstützung der Prozesse der Zentralstelle durch automatisierte Verfahren gesetzlich konkretisiert werden, denn die komplexe IT bedarf auch entsprechend ausgefeilter Rechtgrundlagen, um ggf. späterer gerichtlicher Überprüfung Stand zu halten.

Verbesserungsbedarf sieht der BDZ hier noch bei der Regelung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz (KI). Mit Urteil vom 16. Februar 2023 hat das Bundesverfassungsreicht Vorgaben zur automatisierten Datenanalyse gegeben. Das Urteil des BVerfG läuft aber nicht auf ein generelles Verbot des Einsatzes künstlicher Intelligenz hinaus. In Fällen einer besonders großen

Gefahr und zum Schutz besonders wichtige Rechtsgüter ist der Einsatz von KI zulässig. Diese Voraussetzung sollte hier angesichts des Ausmaßes der Dimensionen von Geldwäsche in Deutschland, mit Hilfe derer kriminelle Organisationen immer mächtiger werden und diesen Staat bedrohen, durchaus gegeben sein. Es müssen daher gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die den verfassungsgemäßen Einsatz von KI ermöglichen. Im aktuellen Gesetzentwurf sehen wir diesbezüglich noch Luft nach oben, da nicht klar wird, in welchen Fällen welche Art von KI zum Einsatz kommen kann und soll. Nun wäre aber Zeitpunkt, mit Mut voranzugehen und die Chancen zu ergreifen, die diese Technologie bietet.

Der BDZ wird diese Standpunkte im kommenden parlamentarischen Verfahren vehement vertreten und weiterhin gegen Falschbehauptungen vorgehen, die am Ende nur denjenigen nützen, die kein Interesse an einer wirkungsvollen Bekämpfung von Geldwäsche haben.

Der aktuelle Gesetentwurf aus dem BMF kann hier eingesehen werden:

Opens external link in new window Link Gesetzentwurf

Initiates file downloadDruckansicht
]]>
news-2529 Tue, 01 Aug 2023 09:12:40 +0200 Startklar 2023: Herzlich willkommen! https://www.bdz-dev.de/medien/nachrichten/detail/news/startklar-2023-herzlich-willkommen.html Der BDZ – Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft heißt die rund 2.000 neuen Kolleginnen und Kollegen willkommen, die ab 1. August 2023 ihre Ausbildung im mittleren Zolldienst und ihr Studium im gehobenen Dienst beim Zoll, ITZBund und BZSt beginnen. Die kommenden zwei bzw. drei Jahre sind für junge Beschäftigte eine große Herausforderung, bei der der BDZ euch eng begleiten wird. Eine prägende Zeit, die auch die Chance bringt, die Zukunft aktiv mitzugestalten. Der Berufseinstieg beim Zoll oder der Bundesfinanzverwaltung bedeutet ein breites Spektrum an praktischen und theoretischen Ausbildungsinhalten, aber bedeutet auch die Entscheidung für eine sinnstiftende und hochprofessionelle Tätigkeit. Als die repräsentative Fachgewerkschaft kämpfen der BDZ und die BDZ Jugend für eine weitere Verbesserung der beruflichen Rahmenbedingungen und stellen sich als starke Partner für euch vor. Über unsere Vertreter/-innen in den Jugend- und Auszubildendenvertretungen sind wir auf allen Ebenen für euch präsent.

Attraktive Vorteile und Leistungen für BDZ-Mitglieder

Durch eine Mitgliedschaft profitiert ihr von einer starken Gemeinschaft und dem schnellen und exklusiven Zugang zu Informationen, die euch im Arbeitsalltag direkt betreffen. Natürlich gibt es auch attraktive Rabatte bei Top-Marken im Online-Shopping über die dbb vorteilswelt, ein Angebot für BDZ-Mitglieder über unsere Dachorganisation, den dbb beamtenbund und tarifunion (mehr dazu unter www.dbb-vorteilswelt.de). Besonders wichtig gerade am Anfang des Berufslebens sind unser Rechtsschutz in beamten-, besoldungs- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten und unserer Diensthaftpflichtversicherung, mit der ihr gegen die wichtigsten Risiken aus der dienstlichen Tätigkeit abgesichert seid. Darüber hinaus ermöglicht der BDZ seinen Mitgliedern die Teilnahme an zahlreichen interessanten Seminaren und Schulungen, die von der dbb akademie durchgeführt werden.

Deshalb nicht zögern und jetzt beitreten – als Bonus erhaltet ihr eine Zolleinsatztasche als Werbeprämie. Du und dein/e Werber/-in können dadurch zusätzlich einen Gutschein für die Partner der dbb vorteilswelt im Wert von jeweils 15 € erhalten.

Mit einem Eintritt beim BDZ habt ihr die Möglichkeit, aktiv am Wandel des Zolls und der Bundesfinanzverwaltung zu den attraktivsten Arbeitgebern des Landes mitzuwirken. Wir freuen uns auf euch und eure Ideen und wünschen für die Ausbildung viel Spaß und viel Erfolg!

Alle Informationen gibt es kompakt auch in unserem Video für Anwärterinnen und Anwärter:

Initiates file downloadDruckansicht

]]>
news-2528 Thu, 27 Jul 2023 15:01:37 +0200 Der BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel macht BDZ-Forderungen zum Aufbau der neuen Behörde geltend https://www.bdz-dev.de/medien/nachrichten/detail/news/der-bdz-bundesvorsitzende-thomas-liebel-macht-bdz-forderungen-zum-aufbau-der-neuen-behoerde-geltend.html Hinsichtlich der Durchsetzung der gegen russische Oligarchen verhängten Sanktionen besteht vor dem Hintergrund des fortgesetzten russischen Angriffskrieges eine hohe Erwartungshaltung. Der Aufbau der zum 2. Januar 2023 eingerichteten Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) gestaltet sich jedoch schwierig. Bereits im Rahmen eines Dienststellenbesuchs am 25. April 2023 zog der BDZ-Bundesvorsitzende Thomas Liebel das Fazit, dass sich ohne massive Unterstützung, Ausnahmeregelungen und schnelle Entscheidungen der Aufbau in der jetzigen Phase der GZD schwierig gestalten wird. Nach sechs Jahren Aufbauarbeit FIU trifft die ZfS auf eine personell stark angeschlagene Zollverwaltung mit wenig Spielräumen für zusätzliche Unterstützungsleistungen.

In einem Interview mit t-online stellte Thomas Liebel die aus Sicht des BDZ für eine effektive Arbeit der ZfS erforderlichen Maßnahmen dar.

Unter den folgenden Links finden Sie das Interview mit t-online sowie das weiterführende Presseecho:

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100212636/russland-sanktionen-so-laeuft-christian-lindners-jagd-auf-die-oligarchen.html

https://www.oldenburger-onlinezeitung.de/nachrichten/zollgewerkschaft-will-mehr-befugnisse-bei-sanktionsdurchsetzung-109223.html

https://www.hasepost.de/zollgewerkschaft-fordert-erweiterte-befugnisse-zur-effektiven-durchsetzung-von-sanktionen-386510/

https://www.ad-hoc-news.de/polizeimeldungen/der-bund-deutsche-zollbeamter-bdz-sieht-die-neu-geschaffene/63866557

https://www.tixio.de/760712-zollgewerkschaft-will-mehr-befugnisse-bei-sanktionsdurchsetzung.html

https://www.regio-journal.info/nachrichten/politik/politik-inland/zollgewerkschaft-will-mehr-befugnisse-bei-sanktionsdurchsetzung/

Initiates file downloadDruckansicht

 

 

]]>
news-2523 Fri, 14 Jul 2023 13:02:17 +0200 Geldwäsche: Standorte für BBF-Behörde festgelegt – BDZ plädiert weiterhin für risikobasierten Ansatz der FIU https://www.bdz-dev.de/medien/nachrichten/detail/news/geldwaesche-standorte-fuer-bbf-behoerde-festgelegt-bdz-plaediert-weiterhin-fuer-risikobasierten.html Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat bekanntgegeben, dass das neue Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) seinen Hauptsitz in Köln und einen weiteren Sitz in Dresden bekommen soll. Dies schafft eine Planungsgrundlage für die Beschäftigten. Damit die in den Medien oft als „Anti-Geldwäsche-Behörde“ bezeichnete neue Organisation darin auch Erfolge vorweisen kann, sind weitere Gesetzesänderungen notwendig, z.B. um die Kompetenzen der FIU zu erweitern. Der BDZ hat eine entsprechende Stellungnahme zum aktuellen Gesetzentwurf aus dem BMF zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der FIU abgegeben. Nachdem lange über einen geeigneten Standort spekuliert wurde, ist aus Kreisen des BMF nun bekannt geworden, dass die BBF in Köln und Dresden aufgebaut werden soll. Am offenbar als Hauptsitz vorgesehenen Standort Köln ist die Nähe zu wichtigen Zusammenarbeitsbehörden, v.a. dem Zollkriminalamt, sichergestellt. Ebenfalls sind mit der Financial Intelligence Unit (FIU) sowie der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) bereits wesentliche (spätere) Behördenteile der BBF in Köln angesiedelt. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Behörden schafft dies Planungssicherheit für die mögliche weitere Verwendung innerhalb der BBF. Im Dresdner Raum sollen mit Blick auf die dort bestehenden Behördenteile der FIU ebenfalls Synergien genutzt werden.

BDZ fordert gesetzliche Klarstellungen und Rückendeckung für Beschäftigte

In zeitlich engem Zusammenhang zur Standortmitteilung hatte das BMF einen „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen“ in die Verbändeanhörung gegeben. Dazu hat auch der BDZ eine Stellungnahme eingereicht, die unter folgendem Link heruntergeladen werden kann:

Opens external link in new windowStellungnahme BDZ Gesetzentwurf RBA FIU

Wir begrüßen die Zielsetzung des Entwurfs, den gesetzlichen Kernauftrag der FIU – die Verhinderung, Aufdeckung und Unterstützung bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung – zu schärfen und die risikobasierte Arbeitsweise gesetzlich klarzustellen. Denn es bedarf Rechtssicherheit für die Beschäfigten im Umgang mit dem enorm hohen Meldeaufkommen. Die Zahl der Verdachtsmeldungen ist von 144.005 im Jahr 2020 auf 337.186 im Jahr 2022 gestiegen und steigt weiter. Es bedarf daher inbesondere einer Lösung, was den Einsatz von automatisierten Verfahren und FIU-Filtern betrifft. Darüber hinaus sind die vorgesehenen Änderungen im Geldwäschegesetz überfällig, die die Qualität und Verwertbarkeit der Meldungen verbessern sollen, z.B. Negativ-Typologien für die Verpflichteten, um das Problem des „defensive reportings“ zu adressieren.

Einsatz und Fortentwicklung von KI muss möglich sein

Prinzipiell ist es aus Sicht des BDZ notwendig, Regelungen zu schaffen, die den Einsatz und die Fortentwicklung von FIU-Analytics oder vergleichbarer Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI) sicherstellt. Denn der vorliegende Gesetzentwurf wird vor dem Hintergrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2023 diskutiert, das dem Einsatz von selbstlernenden Systemen Grenzen aufzeigt. Damit eine KI lernen kann, muss sie mit echten, nicht anonymisierten oder pseudonymisierten Daten „trainiert“ werden. Das Urteil aus Karlsruhe läuft nach unserer Auffassung nicht auf ein generelles Verbot von KI hinaus. Entsprechende verfassungskonforme Regelungen sollten im Rahmen der Gesetzgebung daher intensiv geprüft werden und zur Geltung kommen. Wir werden weiter über das parlamentarische Verfahren berichten.

Initiates file downloadDruckansicht
]]>
news-2520 Mon, 10 Jul 2023 14:27:04 +0200 Sparkurs beim Zoll und den Behörden der Bundesfinanzverwaltung abgewendet: BDZ bewirkt Aussetzung der pauschalen Stelleneinsparung im Bundeshaushalt! https://www.bdz-dev.de/medien/nachrichten/detail/news/sparkurs-beim-zoll-und-den-behoerden-der-bundesfinanzverwaltung-abgewendet-bdz-bewirkt-aussetzung-d.html Beharrlichkeit zahlt sich aus – so haben die ständigen Gespräche im Bundestag und im Bundesministerium der Finanzen (BMF) endlich zu einem konkreten Ergebnis geführt. Denn der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 sieht die Aussetzung der pauschalen Stelleneinsparung vor, die der BDZ als völlig unlogische Maßnahme wiederholt kritisiert hatte. Die in der Vergangenheit zugesagten Stellenzuläufe bleiben ebenfalls erhalten. Der BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel zeigt sich erfreut: „Die Bundesregierung ist endlich zur Einsicht gekommen, dass ein Zusammensparen der eigenen Einnahmeverwaltung kontraproduktiv ist. Das bewerten wir als großen Erfolg, der ohne die vielen Impulse des BDZ gegenüber der Politik nicht möglich gewesen wäre.“ Um den Bundeshaushalt auf Konsolidierungskurs zu bringen, hatte die Bundesregierung im vergangenen Jahr erstmals eine pauschale Einsparvorgabe für alle Planstellen im Haushalt 2023 gemacht. Die Maßnahme sollte für den Haushalt 2024 fortgelten. Denn die Kolleginnen und Kollegen in den Binnenzollämtern, den Fachsachgebieten, in der Vollstreckung und im Prüfungsdienst wurden ebenso wie Teile der Generalzolldirektion und die OPH-Sachgebiete nicht von der Stelleneinsparung ausgenommen. Bislang waren nur die Planstellen im Zollfahndungsdienst, beim Zollkriminalamt, bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, bei den übrigen Kontrolleinheiten der Hauptzollämter sowie bei den Grenzzollämtern und bei der Generalzolldirektion für die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie für die Sanktionsdurchsetzung und das Informationstechnikzentrum Bund ausgenommen. 

Personal nicht nur als Kostenfaktor sehen

Insgesamt hätte die pauschale Stelleneinsparung somit einen Wegfall von ca. 300 Planstellen bedeutet, die die Zollverwaltung bis zum 31.12.2024 erneut hätte erbringen müssen. Eine Einnahmesteigerung des Zolls um 15 Prozent wäre mit einer Stellenkürzung um 1,5 Prozent einhergegangen. Das ist nun vom Tisch. Zudem ist erfreulich, dass auch das Bundeszentralamt für Steuern nicht mehr von den Stelleneinsparungen betroffen ist.

Gegen diesen Sparkurs hatten die Vertreter/innen auf allen Ebenen des BDZ in verschiedenen politischen Gesprächen vehement protestiert, zuletzt z.B. auf Bundesebene mit Opens external link in new windowHaushaltsstaatssekretär Gatzer und Opens external link in new windowHaushältern der Bundestagsfraktionen sowie in einem persönlichen Gespräch des Bundesvorsitzenden Thomas Liebel mit Bundesfinanzminister Christian Lindner. Denn die Kolleginnen und Kollegen sind keine reinen Kostenstellen, sondern bringen ein Vielfaches mehr an Einnahmen für den Fiskus ein!

Deshalb ist der Bundesfinanzminister nun zur Einsicht gelangt und hat die kontraproduktive Regelung für den Bundeshaushalt 2024 vorerst ausgesetzt. Am 05.07.2023 wurde der Haushaltsentwurf für 2024 im Kabinett beschlossen und der Öffentlichkeit vorgestellt.

Über 1.000 neue Stellen kommen oben drauf

Offiziell begründet wird die Aussetzung der pauschalen Einsparung mit dem Verzicht auf einen allgemeinen Stellenaufwuchs innerhalb der Bundesverwaltung. Davon unberührt bleiben jedoch die früheren Zulaufvermerke für den Zoll, konkret: 1.157 Stellen zur Übernahme der ausgebildeten Anwärterinnen und Anwärter und für neu hinzugekommene Aufgaben, beispielsweise zur Geldwäschebekämpfung. Das heißt, alle diese Stellen werden wie vorgesehen neu geschaffen!

Der vorliegende Gesetzentwurf zum Haushalt unterliegt dem Vorbehalt finaler parlamentarischer Beratungen. Selbstverständlich wird der BDZ seine Kontakte im Bundestag nutzen, um diesen Kabinettsvorschlag auf die Zielgerade zu bringen! Wir werden weiter berichten. 

Initiates file downloadDruckansicht
]]>
news-2516 Thu, 29 Jun 2023 14:55:21 +0200 Infiltration der Seehäfen: Neue Studien belegen Eskalation der Kokainspirale https://www.bdz-dev.de/medien/nachrichten/detail/news/infiltration-der-seehaefen-neue-studien-belegen-eskalation-der-kokainspirale.html Fast täglich erreichen die Öffentlichkeit Meldungen über neue Aufgriffe von Rauschgift in Rekordmengen, der Tonnenbereich ist mittlerweile keine Ausnahme mehr. Im Zehn-Jahres-Zeitraum ist laut einem EU-Bericht bei Kokain sogar eine Steigerung der aufgegriffenen Menge um 416 Prozent zu verzeichnen. Aktuelle Studien belegen die zunehmende Verlagerung der Schmuggelrouten nach Deutschland, komplexere Vertriebswege und die Infiltration der deutschen Häfen. Der BDZ wiederholt seinen Appell: „Die beispiellose Kokainschwemme, die wir an den Nordseehäfen sehen, muss ein Weckruf sein. Die Politik muss bei der Ausstattung des Zolls aufrüsten und beispielsweise die Röntgenanlagen stärker zum Einsatz bringen,“ so der Bundesvorsitzende Thomas Liebel. Der BDZ warnt seit Jahren vor der Dynamik durch sprunghafte Zunahme des Kokainschmuggels. Dabei sprechen die neuesten Zahlen für sich: Die gesamte in Europa beschlagnahmte Menge an Kokain wurde von der EU im Jahr 2021 vor Kurzem noch auf rund 240 Tonnen angegeben. Dieser Wert wurde mit dem Opens external link in new windowEuropäischen Drogenbericht 2023 vor wenigen Tagen jedoch auf 303 Tonnen nach oben korrigiert. Somit ist eine Vervierfachung verglichen mit dem Wert von 70 Tonnen aus dem Jahr 2016 festzustellen. Betrachtet auf den Gesamtzeitraum 2011-2021 ist eine Steigerung von 416% zu verzeichnen!

Vorläufige Daten für 2022 würden laut dem Bericht ebenfalls zeigen, dass die Menge des in Antwerpen, dem zweitgrößten Seehafen Europas, beschlagnahmten Kokains von 91 Tonnen im Jahr 2021 auf 110 Tonnen gestiegen ist. Infolge der Überschwemmung des europäischen Marktes ist der Straßenpreis für Kokain in den vergangenen fünf Jahren um 40 Prozent gefallen und liegt im Gebiet Antwerpen heute offenbar bei 1 Gramm für 50 Euro. Damit ist das Konsumieren einer „Line“ inzwischen günstiger geworden, als sich in einer Bar einen Cocktail zu bestellen.

Infiltration deutscher Nordseehäfen: Keine niederländischen Verhältnisse!

Die EU-Innenkommissarin Ylva Johannson verweist in einem Statement vom 16. Juni 2023 konkret auf das Problem der Infiltration der europäischen Seehäfen und deren Lieferketten durch die Drogenbanden. Derweil setzt sich, wie der NDR Opens external link in new windowletzte Woche und Opens external link in new windowdiese Woche berichtete, die Einbruchserie im Hamburger Hafen fort, bei der die Täter es vermutlich auf eine bereits vom Zoll sichergestellte Kokainlieferung von rund zwei Tonnen abgesehen haben.

Der Transportweg über handelsübliche Container ist der Hauptgrund für die hohe Verfügbarkeit dieser Droge. Eine von Opens external link in new windowEuropol bereits im April 2023 veröffentlichte Studie, an deren Erstellung auch das Zollfahndungsamt Hamburg mitgewirkt hat, hatte genauer aufgezeigt, welche Schlüsselrolle den sogenannten Hafeninnentätern beim Organisieren der illegalen Einfuhr und Verbringung der Ware zukommt. Durch das Hacken von Datenbanken der Reedereien, Terminalbetreiber und Hafenbehörden verschaffen sich die kriminellen Banden Zugriff auf die Container, die das Schmuggelgut aus Übersee enthalten. Nachdem die Banden mit PIN-Codes die genauen Standorte der Container digital ausgelesen haben, werden diese auf unterschiedliche Weise abgefangen. Teilweise werden sie bereits von den Verladeplätzen aus der Logistikkette „abgezweigt“, teilweise werden die Fahrer der Transportunternehmen direkt angegangen, bestochen oder bedroht.

Für den Hamburger Zollfahnder Niels Hennig, der beim BDZ den Fachausschuss Sicherheitsaufgaben leitet, ist klar: „Wir müssen gegensteuern, bevor sich niederländische Verhältnisse an unseren Seehäfen einstellen und Kriminelle freie Hand im Hafengebiet haben. Eine langfristige Antwort auf die gefährlichen Entwicklungen kann nur in der engeren Kooperation aller Strafverfolgungsbehörden mit den Hafenbetreibern liegen.“ Jedoch sei eine Gesamtstrategie zur Hafensicherheit auf politischer Ebene aktuell nicht zu erkennen. Dazu kommentiert der stellvertretende BDZ Bundesvorsitzende Christian Beisch: „Die gelegentlich aus den Reihen der Politik zu hörende Idee, der Zoll möge doch einfach im Hafengebiet präventiv Streife fahren, ist nicht nur realitätsfern, sondern entspricht auch nicht dem gesetzlichen Auftrag. Der Zoll muss in der Warenabfertigung eine hohe Kontrolldichte gewährleisten können und die Polizei muss ihrerseits für eine effektive Gefahrenabwehr sorgen. Auf das Zusammenspiel kommt es an.“

Dabei sollte selbstverständlich sein, dass an den nötigen Führungs- und Einsatzmitteln für die Sicherheit der Vollzugskräfte wie beispielsweise Schutzwesten nicht gespart werden kann, so die BDZ Vertreter. Zeitgemäße technische Ausstattung müsste außerdem den Zugriff auf kryptierte Smartphones, mobil durchführbare Datenbankabfragen und Investitionen in bessere Röntgenanlagen umfassen. Moderne Ermittlungen finden zudem im Cyber-Raum statt, wo auch die Täter kommunizieren. Deshalb sind Bearbeitungsrückstände in der digitalen Forensik, d.h. der Auswertung beschlagnahmter IT-Technik der Täter, nicht hinnehmbar.

Vertriebswege werden komplexer – Zoll muss flächendeckend präsent sein

Die besorgniserregenden Entwicklungen um Kokain stehen natürlich nicht für sich alleine. Die Statistiken der EU und des zum Opens external link in new windowWeltdrogentag 26. Juni von der UN veröffentlichten Weltdrogenberichtes belegen für die anderen Drogen eine massiv, wenn auch nicht im selben Ausmaß, gestiegene Verfügbarkeit. Im Fokus stehen dabei synthetische Drogen, deren Herstellung für Kriminelle mit geringeren Kosten, kürzeren Produktionszyklen und Vertriebswegen verbunden ist. Auf dem europäischen Markt treten beispielsweise neue unkontrollierte synthetische Opioide auf, deren Bedeutung im Vergleich zum klassischen Heroin zunimmt. Bei Crystal Meth ist aktuell Opens external link in new windowvon tschechischen Drogenfahndern zu hören, dass sich die Großproduktion zunehmend in andere EU-Staaten verlagert habe. Ein Grund sei jedoch der zunehmende Fahndungsdruck in Tschechien selbst. Der EU-Drogenbericht 2023 betont in diesem Kontext auch die gewachsene „Vertriebsinfrastruktur“ der Drogenkartelle innerhalb Europas, die durch eine Vielzahl separater Produktions- und Logistikstandorte gekennzeichnet ist. Eine Diversifizierung sei vor allem bei Laboren für Kokain (34 ausgehobene Standorte) und für synthetische Drogen (434 ausgehobene Standorte) erkennbar.

Dies belegt, was der BDZ bei der Schmuggelbekämpfung schon lange predigt: Ohne flächendeckend intensive Kontrollen verschiebt sich das Problem nur von A nach B. Deshalb wäre die Gewährleistung einer flächendeckenden Präsenz der mobilen Kontrolleinheiten des Zolls das Mindeste, was angesichts solcher Entwicklungen kurzfristig zu erwarten ist. Davon kann angesichts des Verschiebebahnhofs durch die Organisationsuntersuchung bei den Sachgebieten C der Hauptzollämter aktuell aber keine Rede sein. Eine Umverteilung vorhandener Ressourcen zu den Haupteinfallsrouten entlang der niederländischen und belgischen Grenze darf keine Löcher an anderer Stelle, etwa den Ostgrenzen, aufreißen. Nicht zuletzt wird auch der Umstand, dass viele Drogen ihre Empfänger mittlerweile über den Postweg erreichen, zu oft übersehen: Auch die Kolleginnen und Kollegen an den Binnenzollämtern leisten einen Beitrag zur Schmuggelbekämpfung und müssen entsprechend entlastet werden.

Initiates file downloadDruckansicht
]]>
news-2511 Wed, 28 Jun 2023 08:43:10 +0200 Neues Portal „Versorgungsrechner Online“: Jetzt Ansprüche berechnen! https://www.bdz-dev.de/medien/nachrichten/detail/news/neues-portal-versorgungsrechner-online-jetzt-ansprueche-berechnen.html Wie hoch ist eigentlich meine Pension, wenn…? Diese Frage geht vielen Beamtinnen und Beamten häufig durch den Kopf. Mit dem Versorgungsrechner Online, der durch das ITZBund entwickelt wurde, können Sie durch Selbsteingabe Ihrer versorgungsrelevanten Daten unkompliziert und direkt erfahren, wie hoch Ihre Alterssicherungsansprüche aus der Beamtenversorgung des Bundes sein könnten. Verschiedenste Szenarien können durchgespielt werden. Mit dem Start des Internet-Portals „Versorgungsrechner online“ baut das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) das Serviceangebot für die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten deutlich aus. Erstmals können Nutzerinnen und Nutzer sich durch Eingabe der eigenen Daten selbst einen unverbindlichen Überblick über ihre Alterssicherungsansprüche verschaffen. Es handelt sich dabei um ein sog. Self-Service-Portal. Es ist auf der BMI-Webseite im Themenbereich „Öffentlicher Dienst“ / „Beamtinnen und Beamte“ / „Versorgung“ durch Klick auf das Logo (rechtsbündig im Text) oder unter folgendem Direktlink erreichbar – jederzeit und ohne Log-In:

Opens external link in new windowhttps://versorgungsrechner.bund.de/lip/form/display.do?%24context=3DD5066FCE66FCCB8A59

Der Rechner kann die aktuell erreichten sowie die voraussichtlichen Versorgungsansprüche transparent darstellen, Alternativen anhand verschiedener Varianten (z.B. Arbeitszeitreduzierungen, Beurlaubungen) und außerdem die Auswirkungen von gesetzlichen Renten oder laufenden Alterssicherungsleistungen auf die Versorgung aufzeigen. Die eingegebenen Daten sind sicher und können nicht von Dritten eingesehen werden und haben keinerlei Personenbezug, wie Name, Personalnummer, Anschrift oder Dienststelle.

BDZ hat sich das für das Vorhaben eingesetzt

Das Projekt wurde im Rahmen der Dienstekonsolidierung und Teil der Maßnahme „PVS Bund“ im Auftrag des BMI durch das ITZBund entwickelt. Der BDZ vertritt die Beschäftigten des ITZBund und bringt sich daher ebenfalls konstruktiv in die Entwicklung solcher digitaler Lösungen ein. Der „Versorgungsrechner Online“ ergänzt den bereits bestehenden gesetzlichen, aber antragsgebundenen Anspruch auf eine schriftliche, verbindliche Auskunft durch eine Versorgungsstelle. Er ist somit nicht nur ein Beispiel für eine bürgerfreundliche und niedrigschwellige Anwendung, sondern auch für ein hilfreiches Tool zur Entlastung der Verwaltung. Mit der Einführung des Versorgungsrechners wird eine weitere Forderung des BDZ erfüllt.

Initiates file downloadDruckansicht
]]>
news-2510 Mon, 26 Jun 2023 14:58:49 +0200 Abholzung des Regenwaldes verhindern? Bundestag berät über EU-Handelsabkommen mit Mercosur-Staaten https://www.bdz-dev.de/medien/nachrichten/detail/news/abholzung-des-regenwaldes-verhindern-bundestag-beraet-ueber-eu-handelsabkommen-mit-mercosur-staaten.html Eine der Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine ist die verstärkte Orientierung der EU nach alternativen Handelspartnern. Mit dem südamerikanischen Handelsblock Mercosur wird schon seit über 20 Jahren ein Assoziierungsabkommen verhandelt. Die geopolitische Zeitenwende mit der Absicht, den ausgefallenen Handelspartner Russland zu ersetzen und auch die Abhängigkeit von China zu reduzieren, hat die ins Stocken geratenen Verhandlungen neu aufleben lassen. Vergangene Woche wurde im Bundestag hitzig darüber debattiert. Auch für den Zoll könnte das neue Aufgaben bedeuten. Nach langem Stillstand einigten sich im Juni 2019 die EU und die Mercosur-Staaten (Brasilien, Argentinien, Uruguay, Paraguay) in einer gemeinsamen Erklärung auf die wesentlichen Bestandteile für ein ehrgeiziges und umfassendes Handelsabkommen, das für europäische Unternehmen einen Markt mit über 260 Millionen Konsumenten eröffnen und Zölle im Wert von 4 Milliarden € pro Jahr entfallen lassen würde (Opens external link in new windowsiehe Webseite der EU-Kommission). In einer klaren Verpflichtung zum regelbasierten internationalen Handel haben sich beide Seiten vom Grundsatz her auf hohe Standards in den Bereichen Produktsicherheit und Umweltschutz geeinigt. Seit den durch den Ukraine-Krieg ausgelösten Umbrüchen in der Wirtschaftspolitik hat die EU neuen politischen Willen gefasst und setzt sich nun für eine schnelle Ratifizierung des Abkommens ein. Am Opens external link in new window23. Juni 2023 wurde im Bundestag über verschiedene Anträge der Bundestagsfraktionen zu den Handelsplänen diskutiert, teils mit befürwortender, teils mit ablehnender Haltung.

Nachhaltigkeitsaspekte im Fokus

Die Bundesregierung selbst verweist darauf, dass die finale Positionierung der Mercosur-Staaten noch ausstehe. Deutschland würde sich im Gegensatz zu anderen EU-Staaten bereits für einen zeitnahen Verhandlungsabschluss einsetzen, auch um eine weitere Abholzung des Regenwaldes durch den Handel mit Europa zu verhindern. Befürchtet wird unter anderem, dass der lateinamerikanische Block auseinanderfällt und bilaterale Abkommen mit China schließt, in denen neben anderen Dingen vor allem der Schutz des Regenwaldes keine Rolle mehr spiele. Die Bundesregierung sollte sich jedoch darüber im Klaren sein, dass die Entstehung einer riesigen neuen Freihandelszone nicht einfach so nebenbei organisiert werden kann, sondern auch neue Aufgaben für den Zoll bedeuten würde. Die praktische Umsetzung der politischen Ziele muss daher von Anfang an mitgedacht werden. 

Wichtig sind vielen Menschen beispielsweise die Bereiche Lebensmittelsicherheit, Tierwohl und Pflanzenschutz. Damit die Einfuhren aus Südamerika den strengen Normen der EU entsprechen, sollen die behördliche Zusammenarbeit intensiviert werden und engmaschige Kontrollen erfolgen. Die konkrete Überwachung dieser Bestimmungen, beispielsweise Kontrolle von Pestizidrückständen oder gentechnisch veränderter Organismen, obliegt allerdings den nationalen Zollverwaltungen. Hier wird klar, welchen Beitrag der Zoll zum Verbraucherschutz leistet. Wie in früheren Abkommen sind ebenfalls durch geografische Ursprungsangaben rechtliche Garantien für den Schutz hochwertiger Erzeugnisse vor Fälschung vorgesehen, was vor allem Imitate europäischer Markenprodukte verhindern soll.

Vordergründig steht das geplante Abkommen seit Langem aufgrund von Nachhaltigkeitsaspekten in der Kritik. Aufgrund des Abbaus bestehender Zollschranken wird ein Anstieg klimaschädlicher Exporte und Produktionsbedingungen, etwa in Bergbau oder Land- und Forstwirtschaft, befürchtet. Nach eigenen Angaben strebt die EU inzwischen keinen Deal mehr an, der Nachhaltigkeitsprinzipien gänzlich ausklammert. So sollen z.B. Importe von illegal gerodetem Holz aus Brasiliens Urwäldern unterbunden werden. Ob dem Abkommen ein Zusatzprotokoll zum Waldschutz beigefügt werden soll, ist deshalb einer der Hauptstreitpunkte.

Abkommen würde Zollaufgaben erweitern

Wie es bereits bei der EU-Entwaldungsverordnung und der EU-Lieferkettensorgfaltsrichtlinie vorgesehen war, sind in jedem Fall die Mitgliedstaaten für die wirksame Durchsetzung zuständig. Das heißt, sie müssen die Einhaltung der Bestimmungen durch die Unternehmen überwachen. Neben spezifischen Kontrollanforderungen und gesonderten Sanktionen müsste auch der reibungslose Informationsaustausch zwischen Zoll und anderen Behörden sichergestellt sein. Außerdem muss die Aussagekraft der von Importeuren vorgelegten Nachweisdokumente zur Lieferkette im Einzelnen beurteilt werden können. Verschieben sich die Handelsketten und wird das Abkommen nach den derzeitigen Planungen abgeschlossen, bedeutet dies für den Zoll in der Abfertigung ein erweiterter Warenkreis und Länderkreis, der in Hinblick auf das Handelsabkommen zu prüfen ist.

Diese Praxisarbeit durch die nationalen Zollverwaltungen ist mit Blick auf die Akzeptanz gegenüber einem solchen Handelsabkommen nicht zu unterschätzen. Denn sollte eine der beiden Vertragsparteien später zu dem Schluss gelangen, dass die andere Seite sich nicht an die Spielregeln hält – diese Bedenken werden bereits heute durch große Teile der europäischen Zivilgesellschaft geäußert – können Dispute in einem völkerrechtlichen Schiedsgremium vorgetragen werden. Und dort, so die Theorie, kommen die detaillierten Feststellungen der Zollbehörden aus dem Bereich der grenzüberschreitenden Warenabfertigung letztlich auf den Tisch. 

Der BDZ wird die politische Debatte um das geplante Handelsabkommen beobachten und weiter berichten. Ob eine Ratifizierung innerhalb der EU im Jahr 2023 erfolgen kann, bleibt angesichts der Skepsis der europäischen Bevölkerung und des heftigen Widerstandes großer Mitgliedstaaten wie Niederlande, Frankreich und Österreich gewiss fraglich. In jedem Fall betonen wir, dass die Sicherung unseres Wohlstandes nicht zum Nulltarif zu haben ist. Das Ausfallen von Russland als Handelspartner in vielen Sektoren hat die Arbeit für den Zoll aufgrund der Durchsetzung von Beschränkungen und Verboten nicht weniger gemacht. Sofern sich die EU nun neue Absatz- und Rohstoffmärkte sucht, hat die Gewährleistung effizienter Lieferketten unter Wahrung hoher ökologischer und sozialer Standards seinen Preis auch in einer modernen und leistungsfähigen Zollverwaltung.  

Initiates file downloadDruckansicht
]]>
news-2509 Fri, 23 Jun 2023 12:34:11 +0200 Zöllnerinnen und Zöllner am Neckar: Der BDZ unterstützt die 16. Deutsche Zollmeisterschaft https://www.bdz-dev.de/medien/nachrichten/detail/news/zoellnerinnen-und-zoellner-am-neckar-der-bdz-unterstuetzt-die-16-deutsche-zollmeisterschaft.html Vom 22. bis 24. Juni 2023 versammeln sich in Heidelberg erneut zahlreiche sportbegeisterte Kolleginnen und Kollegen zur 16. Deutschen Zollmeisterschaft, um den olympischen Gedanken aufleben zu lassen. Der BDZ tritt erneut als Hauptsponsor der Veranstaltung auf, die sich Jahr für Jahr als voller Erfolg beweist. Vor Ort waren wir durch den stellvertretenden BDZ Bundesvorsitzende, Florian Preißner, den Bezirksverband Baden und viele weitere Helferinnen und Helfer vertreten. Das Kräftemessen findet mittlerweile in 18 Disziplinen statt. Neben Drachenbootrennen, Fußball, Beachvolleyball, Volleyball, Geländeläufen und Leichtathletik wird erstmals in Kooperation mit den Spezialeinheiten Zoll die Disziplin A-Z Bodyfit angeboten. Diese Fitness Workouts verbinden Kraft, Ausdauer und Beweglichkeit zu einem neuen Challenge. Des Weiteren wird erstmalig die Sportart Schwimmen angeboten. 

Der stellvertretende Bundesvorsitzende Florian Preißner übermittelte das Grußwort des BDZ und bedankte sich herzlich beim Orga-Team um Jörg Bloy von der Deutchen Zollsporthilfe e.V.. Seit vielen Jahren unterstützt der BDZ die DZSH als Hauptpartner, da wir uns als Verband mit dem Grundgedanken der Zollmeisterschaft identizifieren: Fairness, Kollegialität und sportlicher Wettkampf. Das Ziel, über Wettbewerbe in vielen Sportarten Beschäftigte der Bundesfinanzverwaltung an einem Austragungsort zusammenzubringen und Brücken zur Öffentlichkeit und anderen Behörden zu bauen, steht ganz im Geist unserer gewerkschaftlichen Anliegen.

Das ist unser Alleinstellungsmerkmal – wir reden nicht nur, sondern wir sind bereit diese tolle Veranstaltung auch finanziell und mit Helferinnen und Helfern zu unterstützen. Vor Ort präsent ist der BDZ Bezirksverband Baden, der unsere Gewerkschaft tatkräftig mit einem Infostand auf der Event-Meile repräsentiert.

Wir wünschen allen Teilnehmerinnen, Teilnehmern und Gästen der 16. Deutschen Zollmeisterschaft eine tolle Zeit, interessante Gespräche und natürlich eine beflügelte Stimmung beim Feiern der sportlichen Erfolge.

Initiates file downloadDruckansicht
]]>
news-2503 Tue, 13 Jun 2023 09:37:00 +0200 Entwicklungen zur Errichtung des Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) vorgestellt! https://www.bdz-dev.de/medien/nachrichten/detail/news/entwicklungen-zur-errichtung-des-bundesamtes-zur-bekaempfung-von-finanzkriminalitaet-bbf-vorgestel.html Am 31. Mai 2023 besuchte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium der Finanzen (BMF), Dr. Florian Toncar, die Financial Intelligence Unit (FIU) in Köln. Zeitgleich besuchte der Projektleiter des Projektes für den Aufbau des Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF), Dr. Marcus Pleyer, den Dienstsitz der FIU in Dresden. Außerdem vor Ort waren VertreterInnen des Ministeriums und die LeiterInnen der einzelnen Teilprojekte des Projektes BBF. Digital wurde der neue Leiter der FIU, Daniel Thelesklaf, zugeschaltet. Die Veranstaltung wurde durch den BDZ-geführten Personalrat bei der Generalzolldirektion (ZKA) in Köln-Dellbrück, durch Astrid Haase (Ständiges Mitglied im HPR und stellv. Vorsitzende des BDZ Bezirksverbandes Westfalen) und Jürgen Drees (Vorsitzender des Personalrats bei der GZD, Direktion VIII – Zollkriminalamt und BDZ) sowie in Dresden durch Jan Gies (ständiges Mitglied im HPR und stellv. Vorsitzender des Ständigen Fachausschuss Digitalisierung im BDZ) begleitet. Für den BDZ ist klar, dass eine erfolgreiche Überführung der FIU in das BBF nur durch eine konsequente Einbeziehung der Beschäftigten gelingen kann. Vor Ort und durch eine Videokonferenz zusammengeschaltet, aber auch komplett digital an den Heimarbeitsplätzen, wurden die Beschäftigten der FIU durch Dr. Toncar und Dr. Pleyer mit aktuellen Informationen aus dem BBF Projekt versorgt. Die weiteren Anwesenden standen im anschließenden offenen Austausch für Fragen bereit. In der Rede von Dr. Toncar wurde hervorgehoben, dass die Geldwäschebekämpfung in Deutschland mit dem Projekt nachhaltig verbessert werden soll und man mit dem BBF eine „moderne und schlagkräftige Behörde“ schaffen will. Konkret soll die FIU als eigenständiger Teil des BBF agieren und unter anderem aus der Masse der Verdachtsmeldungen die für das BBF relevanten bedeutsamen Fälle der internationalen Geldwäsche mit Deutschlandbezug herausfiltern und in die weitere Bearbeitung eng eingebunden sein.

Staatssekretär Dr. Toncar informierte darüber, dass die entsprechenden Gesetzesentwürfe aktuell in Vorbereitung seien und zeitnah ratifiziert werden sollen, um eine Einrichtung der Behörde zum Anfang 2024 zu ermöglichen. Eine Überführung der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) und der FIU von der Generalzolldirektion (GZD) in das BBF soll am 1. Juni 2025 stattfinden. Hintergrund ist, dass die neue Behörde im Jahr 2024 noch durch das Projekt im BMF schrittweise in der Funktionsfähigkeit erweitert werden soll. Aufgaben der strategischen Steuerung des BBF durch Controlling, Zieleprozesse und übergreifende Ressourcensteuerung werden im Jahr 2024 noch im Projekt wahrgenommen. In 2025 soll das BBF dann als eine Behörde erste Sachverhalte eigenständig bearbeiten.

Eine erfolgreiche Überführung der FIU in das BBF erfordert die Einbeziehung der Beschäftigten und eine flexible Personalentwicklung in der Zollverwaltung!

In dem Redebeitrag des HPR unterstrich Astrid Haase unseren bereits seit Beginn des BBF Projektes geäußerten Forderungen: Für die überführten Beschäftigten muss dauerhaft eine Rückkehr in die Zollverwaltung ermöglicht werden. Die VertreterInnen des BMF bestätigten hierzu, dass eine solche Regelung berücksichtigt wird. Konkret soll den Beschäftigten die Möglichkeit eröffnet werden, sich auf die internen Ausschreibungen der Zollverwaltung bewerben zu können.

Außerdem ist nach den Ausführungen von Astrid Haase keine Zeit zu verlieren, um in der Zeit bis zur Überführung an der Verbesserung der Arbeitssituation in der FIU zu arbeiten. Es muss dringend eine bessere IT-Unterstützung eingeführt werden und diese muss ohne weitere Zweifel rechtskonform anwendbar sein. Es braucht eine gesetzliche Verankerung sowohl des risikobasierten Ansatzes im Rahmen der Analyse von Verdachtsmeldungen als auch hinsichtlich der automatisierten Verarbeitung von Verdachtsmeldungen. Zudem braucht es klarer Regelungen zur inhaltlichen Aufbereitung von Verdachtsmeldungen für die Verpflichtenden.

In dem zweiten Teil der Veranstaltung wurde viel Zeit eingeplant, um den KollegInnen bestehende Fragen zu beantworten. Die Infoveranstaltung ist bis auf technische Probleme zu Beginn des Formats positiv zu bewerten. Wir werben dafür weiterhin in Terminen wie diesem den Beschäftigten Einblick und Beteiligungsmöglichkeiten zu geben. Wir werden das Projekt weiter mit unseren Forderungen begleiten und zeitnah berichten.

Initiates file downloadDruckansicht
]]>
news-2500 Tue, 06 Jun 2023 12:00:16 +0200 Engpässe bei Personal und Nachwuchskräften: BDZ trägt Anliegen bei Haushaltspolitikern der Regierungsfraktionen vor https://www.bdz-dev.de/medien/nachrichten/detail/news/engpaesse-bei-personal-und-nachwuchskraeften-bdz-traegt-anliegen-bei-haushaltspolitikern-der-regier.html Am 25.05.2023 traf sich der BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel mit den Berichterstattern der Fraktionen SPD und FDP für den Personalhaushalt der Bundesfinanzverwaltung. Bei Dr. Thorsten Rudolph MdB (SPD) und Christoph Meyer MdB (FDP) warb Liebel für die Ausnahme der gesamten Zollverwaltung von der pauschalen Stelleneinsparung von 1,5 Prozent im Bundeshaushalt 2024. Mit Blick auf die dringend benötigten Nachwuchskräfte wurde den Parlamentariern auch die aus Sicht des BDZ nicht nachvollziehbare Reduzierung der Einstellungsermächtigungen kommuniziert. Der BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel machte die gewerkschaftlichen Standpunkte für den Personalhaushalt 2024 deutlich. Grundsätzlich hält der BDZ die vollumfängliche Realisierung der vorhandenen Haushaltsvermerke für den künftigen Zulauf von Stellen für die Zollverwaltung für alternativlos. Denn wenn Schmuggler, Produktpiraten und Steuerhinterzieher Hochkonjunktur haben, sollte auch der Zoll als Garant für Einnahmensicherung und Bestandteil der Sicherheitsarchitektur entsprechend gestärkt werden. Nach Einschätzung des BDZ leidet die Zollverwaltung bis heute an personellen Engpässen, die mit Einsparungen vor mehr als 15 Jahren bewirkt und nie wirklich ausgeglichen wurden. Deshalb sollten auch mögliche zusätzlich benötigte Stellen zur Errichtung einer Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) nicht zu Lasten der Zollverwaltung gehen. Denn es werden zusätzliche, bisher größtenteils von den Ländern wahrgenommene Aufgaben auf den Bund verlagert oder gänzlich neu angegangen. Dies schmälert aber nicht den Mehraufwand, den der Zoll ohne nennenswerten Ausgleich in anderen Bereichen hinzubekommen hat. Liebel kommunizierte daher auch das Unverständnis des BDZ über die massive Reduzierung der Einstellungsermächtigungen um 650 Nachwuchskräfte und damit rund 25 Prozent.

BDZ: Kein Schrumpfen der erfolgreichen Einnahmeverwaltung!

Aus Sicht des BDZ erfordert der vom Bundesfinanzminister ausgegebene Leitspruch Steuerdurchsetzung statt Steuererhöhung zwingend, dass die gesamte Zollverwaltung von der pauschalen Stelleneinsparung in Höhe von 1,5 Prozent aller im Haushalt ausgebrachten Planstellen und Stellen ausgenommen wird. Diese war im Haushaltsgesetz 2023 zur Konsolidierung des Bundeshaushalts beschlossen worden. Trotz Ausnahmen insbesondere für die Teile des Zolls mit Sicherheitsaufgaben sind rund 40 Prozent der Stellen beim Zoll von der Einsparvorgabe betroffen, beispielsweise Binnenzollämter, Vollstreckung oder der Prüfungsdienst. Das Bundeszentralamt für Steuern trifft die pauschale Stelleneinsparung im vollen Umfang ihres Stellenbestandes.

Gerade diese Bereiche tragen als Steuer- und Einnahmenverwaltung jedoch maßgeblich zur Generierung der Einnahmen des Bundes bei und sorgen ferner für Steuergerechtigkeit. Dass sie dies sehr erfolgreich tun, zeigt die jüngste Jahresstatistik, nach der der Zoll die erhobenen Abgaben mit 163 Milliarden Euro erneut um rund 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesteigert hat. Darin nicht eingerechnet sind die positiven volkswirtschaftlichen Effekte auf die Steuereinnahmen, die sich aus der Gewährleistung effizienter Lieferketten für die Wirtschaft ergeben. So wird bei ca. 47.600 Zöllnerinnen und Zöllnern leicht ersichtlich, dass jede/r Einzelne hier für den Bundeshaushalt ein Vielfaches von dem einbringt, was ihre und seine Stelle „kosten“.

Stärkung der Spezialeinheiten beschlossen

Der Zoll wirkt an immer mehr Verfahren zur Bekämpfung organisierter Kriminalität (OK) mit. Die letzte Woche veröffentlichte Zolljahresstatistik weist einen Höchstwert von 122 OK-Verfahren (verglichen mit 117 im Jahr 2021) aus. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Christoph Meyer, zugleich Berichterstatter seiner Fraktion für den Einzelplan 08 (BMF), begrüßte in diesem Zusammenhang die vom BDZ ebenfalls befürwortete und bewirkte Strategie des Bundesfinanzministers Christian Lindner zur Stärkung des Zolls in der OK-Bekämpfung. Darin vorgesehen ist auch ein Ausbau der Spezialeinheiten Zoll (Zentrale Unterstützungsgruppe Zoll / ZUZ und Observationseinheiten Zoll / OEZ), etwa für Zwecke der Unterstützung von Einsätzen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Für den Bundeshaushalt bedeutet dies entsprechend eine Priorisierung bei der Bereitstellung von Planstellen aus bestehenden Haushaltsvermerken zugunsten des Zollfahndungsdienstes, der die Spezialeinheiten für den gesamten Zoll bereitstellt.

Des Weiteren unterstrich Thomas Liebel für den BDZ ebenfalls die Bedeutung des Baus der Einsatztrainingszentren für die Durchführung der autonomen Zolltrainings für alle waffentragenden Zöllnerinnen und Zöllner. Die Zentren sind nicht nur für Schießübungen gedacht, sondern bereiten umfassend auf verschiedene Szenarien im Vollzugsdienst vor. Dies wird der modernen und vielfältigen Rolle des Zolls zum Schutz von Sicherheit und Ordnung gerecht.

Demografische Herausforderungen angehen

Gegenüber dem Hauptberichterstatter für den Einzelplan 08 (BMF) der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Thorsten Rudolph MdB, erläuterte Liebel die aktuelle Stellensituation auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung. Die Prognosen über den Beschäftigtenanteil, der in den kommenden Jahren ruhestandsbedingt ausscheiden wird, sprechen eine klare Sprache. Hier müsse jetzt gegengesteuert werden. Die Attraktivität des Zolls und der Bundesfinanzverwaltung als Arbeitgeber müsse deutlich steigen, damit mehr junge Menschen sich für die Beamtenlaufbahnen im mittleren und gehobenen Dienst des Bundes entscheiden. Liebel unterstrich daher die Forderungen des BDZ nach vereinfachten Möglichkeiten des Laufbahnaufstiegs, damit auch im Bundesbeamtenrecht von Anfang an realitätsgetreue Karriere- und Zukunftsperspektiven bestehen. Dr. Rudolph bedankte sich für die wichtigen Hinweise und versicherte, dass diese in den Abwägungen berücksichtigt werden würden. Er teile das Ziel, dass der Zoll als Arbeitgeber attraktiver werden müssen, betonte aber, dass man gleichzeitig hinsichtlich der Karrieremöglichkeiten mit Blick auf die Qualifikationen immer auch eine ausgewogene Regelung anstreben müsse. Insgesamt bedarf es aus Sicht des BDZ einer kernstrukturellen Reform der Bundeslaufbahnverordnung und einer echten Laufbahndurchlässigkeit.

Der BDZ wird mit beiden Bundestagsabgeordneten im engen Austausch bleiben. Ein Kabinettsbeschluss zum Bundeshaushalt 2024, der in der Regierungskoalition aufgrund einer Finanzierungslücke von rund 20 Milliarden Euro strittig ist, wird noch vor der parlamentarischen Sommerpause für die erste Juliwoche erwartet. Im Anschluss arbeiten die Haushaltsexperten der Fraktionen den Etat-Entwurf im Detail durch. Wir werden weiter berichten.

]]>
news-2498 Fri, 02 Jun 2023 15:51:22 +0200 Eilmeldung: BMI plant zeitnahe Übertragung des Tarifergebnisses 2023 auf den Beamtenbereich und gleichzeitige Wiederherstellung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage https://www.bdz-dev.de/medien/nachrichten/detail/news/eilmeldung-bmi-plant-zeitnahe-uebertragung-des-tarifergebnisses-2023-auf-den-beamtenbereich-und-gle.html Nach Informationen des BDZ will das Bundesinnenministerium (BMI) zeitnah einen Gesetzentwurf zur Kabinettsreife bringen, mit dem das Ergebnis der Tarifeinigung vom 22. April 2023 zeit- und wirkungsgleich auf die Beamt/innen und Pensionär/innen des Bundes übertragen und gleichzeitig die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage wiederhergestellt werden soll. Das BMI beabsichtigt, kurzfristig den Entwurf eines Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes 2023/2024 vorzulegen, mit dem im Rahmen eines prioritären Gesetzgebungsverfahren der gesamte Tarifabschluss auf die Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes übertragen werden soll.

Nach gegenwärtigem Stand zählen zu den zentralen Inhalten des Gesetzesvorhabens folgende Regelungen:

1. Übertragung der Tarifeinigung auf Beamt/innen und Versorgungsempfänger/innen
  • Für 2023 erhalten Beamtinnen und Beamten eine einmalige Sonderzahlung zur Abmilderung der Inflation. Die konkrete Ausgestaltung der Höhe der einmaligen Sonderzahlung sowie die sich daran anschließenden monatlichen Sonderzahlungen befinden sich noch in der Abstimmung.
  • Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sollen in die Regelungen zur Gewährung der Sonderzahlungen einbezogen werden, wobei der Umfang der Einbeziehung – z.B. in Höhe des jeweiligen Ruhegehaltssatzes - derzeit noch nicht belastbar ist.
  • Für 2024 soll zum 1. März 2024 – entsprechend der Tarifeinigung – eine Anhebung der Grundgehaltssätze um 200 € sowie daran anschließend eine Linearanpassung von 5,5 % erfolgen1.
2. Wiederherstellung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage
  •  Die Zusage aus dem Koalitionsvertrag, die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage herbeizuführen, soll unter Einbeziehung der Zöllnerinnen und Zöllner ebenfalls Bestandteil des Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes 2023/2024 werden.
  • Zudem soll in Anlehnung an den früher für einen mehrjährigen Zeitraum geltenden Rechtszustand die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage wiederhergestellt werden. Dies gilt auch für Beamtinnen und Beamte (mit vormaligem Anspruch auf diese Zulage), die bereits in den Ruhestand getreten oder versetzt worden sind und bei denen die Polizeizulage aufgrund des Versorgungsreformgesetzes 1998 bisher nicht ruhegehaltfähig ist. Eine Nachzahlung für zurückliegende Zeiträume ist allerdings nicht geplant.

Es wird eine Beschlussfassung des Entwurfs des Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes 2023/2024 durch das Bundeskabinett noch vor der Sommerpause angestrebt, um eine zeitnahe Auszahlung der Inflationsprämie zu ermöglichen.

Erfolgreiche Initiativen des BDZ und dbb

Die Gespräche und Initiativen von BDZ und dbb waren damit erfolgreich.

Dbb und BDZ hatten von Anfang an klargestellt, dass die Einkommensrunde erst mit der zeitgleichen und systemgerechten Übernahme des Tarifergebnisses auf den Bereich der Besoldung und Versorgung des Bundes endet!

Bei der dbb-Jahrestagung in Köln sagte Bundesinnenministerin Faeser zu, das Tarifergebnis zeit- und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes durch Gesetz übertragen zu wollen.

BDZ und dbb hatten nach dieser Zusage auf allen politischen Ebenen auf die zeitnahe Umsetzung gedrängt, um für die ebenfalls von den stark gestiegenen Lebenshaltungskosten betroffenen Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger eine Abmilderung der massiv gestiegen Lebenshaltungskosten zu gewährleisten. So führte der BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel zahlreiche Gespräche mit Bundesfinanzminister Christian Lindner und Haushaltsstaatssekretär Werner Gatzer insbesondere zur Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage für zulageberechtigte Zöllnerinnen und Zöllner. Diese Gespräche zeigen nun Wirkung.

Zoll bei Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage nur auf Nachdruck des BDZ mit berücksichtigt

Einen zusätzlichen Erfolg stellt die nun in Aussichtgestellte Wiederherstellung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage dar.

Der BDZ fordert seit Langem die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage, um den langfristigen Belastungen im Zollvollzugsdienst auch im Ruhestand Rechnung zu tragen. Der Koalitionsvertrag sieht bezogen auf den Bereich der Polizei die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage vor. Der BDZ setzte sich in der Folge dafür ein, dass die betroffenen Zöllnerinnen und Zöllner von dieser attraktivitätssteigernden Maßnahme nicht abgehängt werden. So führten Thomas Liebel und sein Vorgänger Dieter Dewes zahlreiche Gespräche im BMF. Staatssekretär Gatzer sagte im Rahmen eines Gesprächs im Oktober 2022 zu, dass es keine unterschiedliche Behandlung von Zoll und Bundespolizei geben würde.

Ein von Bundesinnenministerin Nancy Faeser im April 2022 vorgelegter Gesetzentwurf gelangte nicht zur Finalisierung. Im Rahmen des nun bevorstehenden Entwurfs des Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes 2023/2024 soll die Zusage der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage – unter Einbeziehung der Zöllnerinnen und Zöllner - nun endlich umgesetzt werden.

Im Rahmen der geplanten Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage bedarf es einer personellen Stärkung derjenigen Bereiche beim Zoll, die für besoldungs- und versorgungsrechtliche Umsetzung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage für mehr als 56.000 Bedienstete zuständig sein werden: die Service-Center der Generalzolldirektion. Hier fordert der BDZ die schnellstmögliche Einstellung fachkundiger Beschäftigter des externen Arbeitsmarktes und eine personelle Unterstützungsleistung aus dem Geschäftsbereich des BMI.

Wir werden demnächst ausführlich über das Gesetzesvorhaben berichten.

_______________

1 Hinweis: Es erfolgt ein Abzug für die Versorgungsrücklage in Höhe von 0,2 %.

 

Initiates file downloadDruckansicht
]]>
news-2491 Tue, 30 May 2023 13:55:09 +0200 BDZ im Gespräch zur Situation der FKS bei MdB Beate Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen) https://www.bdz-dev.de/medien/nachrichten/detail/news/bdz-tausch-sich-mit-mdb-beate-mueller-gemmeke-buendnis-90die-gruenen-zur-situation-der-fks-aus.html Am 25.05.2023 traf sich der BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel mit der Grünen-Bundestagsabgeordneten Beate Müller-Gemmeke, die für ihre Fraktion u.a. für den Bereich Rechte von Arbeitnehmer/-innen zuständig ist. Die Stärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ist nicht nur ein Herzensanliegen des BDZ, sondern auch der Abgeordneten, der wir die neuesten Entwicklungen insbesondere zur Stellensituation geschildert haben. Die Aufdeckung von Betrug bei der Zahlung des Mindestlohns, die Verhinderung von Ausbeutung und des Unterlaufens gesetzlicher Vorschriften zu Arbeitsbedingungen bleiben weiterhin hoch auf der Agenda. Auch wenn der BDZ sich mit seiner Initiative zur Abschaffung der verbindlichen Arbeitgeberprüfquoten erfolgreich gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) durchgesetzt hat (Opens external link in new windowwir berichteten), waren sich die Gesprächspartner einig, dass ein hoher Kontrolldruck in der Fläche weiterhin aufrechterhalten werden muss. Der präventive Charakter bundesweiter und regionaler Schwerpunktprüfungen ist nicht von der Hand zu weisen, weshalb diese auch nicht im Widerspruch zu dem Leitspruch „Qualität vor Quantität“ stehen sollten.

Fokus auf Hochrisikobereiche

Allerdings ist es aus Sicht des BDZ entscheidend, dass ein Fokus auf die Ermittlung von großen Schadenssummen in Hochrisikobereichen gelegt wird. Über unsere Forderungen im Einzelnen Opens external link in new windowberichteten wir anlässlich der FKS Jahresbilanz 2022. Darüber hinaus konnte die Position des BDZ zu aktuellen Gesetzgebungsverfahren im Entsenderecht (v.a. mit Blick auf Kraftfahrer/-innen im Straßenverkehrssektor) und zum Arbeitszeitgesetz vorgebracht werden. Schlupflöcher und Umgehungstatbestände, die schwer zu kontrollieren sind und die Arbeit der FKS behindern, lehnen wir ab.

Aufstiegschancen verbessern

Mit Blick auf die gesamte Zollverwaltung bleibt festzuhalten, dass die FKS sinnbildlich für Herausforderungen steht, die nahezu alle Bereiche betreffen: Nachwuchsgewinnung, unbesetzte Stellen, Defizite bei der IT. Die Antwort darauf sollte die Verbesserung von beruflichen Rahmenbedingungen und Karrierechancen für die überwiegend verbeamteten Beschäftigten sein. Denn nur mit qualifiziertem und motiviertem Personal können die vielfältigen Aufgaben des Zolls zum Schutz der Sozialsysteme, der Wirtschaft und der Verbraucher/-innen dauerhaft erfolgreich geleistet werden. Nicht zuletzt konnte auch die Situation der Tarifbeschäftigten innerhalb der Zollverwaltung angesprochen werden. Vor dem Hintergrund der hohen Personalfehlbestände steigt die Relevanz externer Einstellungen als einer der möglichen Lösungsansätze.

Wir danken für die guten Gespräche mit Frau Müller-Gemmeke MdB und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die der BDZ sehr gerne fortführen wird.

Initiates file downloadDruckansicht
]]>
news-2489 Fri, 26 May 2023 14:55:01 +0200 BDZ im Dialog mit Haushaltsstaatssekretär Werner Gatzer (BMF) zur Stellensituation des Zolls, des ITZ Bund und des Bundeszentralamts für Steuern! https://www.bdz-dev.de/medien/nachrichten/detail/news/bdz-im-dialog-mit-haushaltsstaatssekretaer-werner-gatzer-bmf-zur-stellensituation-des-zolls-des-i.html Der Bundeshaushalt 2024 wirft seine Schatten auf die Gestaltung des Personal- und Sachhaushalts des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und dessen Geschäftsbereichs voraus. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2024 stehen noch aus. Gleichwohl warben der BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel und die stellv. BDZ Bundesvorsitzende Kati Müller in einem konstruktiven Gespräch mit Haushaltsstaatssekretär Werner Gatzer (BMF) am 22. Mai 2023 dafür, den Zoll sowie die übrigen Behörden der Bundesfinanzverwaltung bei der zugegeben prekären Haushaltssituation des Bundes nicht zusätzlich zu belasten und keine weiteren Stellen/Planstellen zu Lasten der Beschäftigten einzusparen. Hintergrund ist die pauschale 1,5 prozentige Stelleneinsparung, die mit dem Bundeshaushalt 2023 beschlossen wurde und eine massive Stellenkürzung einzelner Organisationseinheiten des Zolls bewirkt hat. Dies betrifft insbesondere die Bereiche der Steuerfestsetzung, der Vollstreckung, des Prüfungsdienstes und der Binnenzollämter, die ohnehin über die Jahre mit zu wenig Personalausstattung trotz entsprechender Aufgabenzuwächse auskommen müssen. Angesichts des hohen Stellenwertes der Zollverwaltung als die Einnahmeverwaltung des Bundes widerspricht die pauschale Stellenkürzung dem politischen Leitgedanken der Steuerdurchsetzung statt einer Steuererhöhung. Die Steuerdurchsetzung erfordert eine angemessene Personalausstattung, da die immer wieder viel versprochene Digitalisierung noch nicht den Reifegrad einer vollautomatisierten Unterstützung bei der Steuerfestsetzung und -erhebung besitzt. Der BDZ widerspricht somit jeglichen Vorhaben der Stellenkürzung des Zolls und der gesamten Bundesfinanzverwaltung.

Weiterhin erörterten Staatsekretär Gatzer und die Gesprächspartner des BDZ das gewerkschaftliche Erfordernis von Planstellenhebungen zur Förderung der Fortkommensmöglichkeiten der Beschäftigten und die für den BDZ nicht nachvollziehbare Situation der Reduzierung der Einstellungsermächtigungen für Nachwuchskräfte. Die BDZ-Vertreter kritisierten zudem den Stillstand der Einstellung von Quereinsteiger/innen innerhalb der Zollverwaltung. Zur Entlastung aller Beschäftigten müssen die derzeit unbesetzten Arbeitsplätze schnellstmöglich besetzt werden. Hierzu haben Thomas Liebel und Kati Müller angeregt, die externen Stellenausschreibungen, gerade für nicht „zollspezifische“ Bereiche – zum Beispiel den Service-Centern - schnellstmöglich wiederaufzunehmen und durchzuführen.

Auf Nachfrage der BDZ-Vertreter teilte Staatssekretär Gatzer hinsichtlich der Wohnungsfürsorge des Bundes mit, dass in diesem Jahr bundesweit 3.000 neue Wohnungen durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben entstehen sollen, die als vergünstigter Wohnraum für Bundesbeschäftigte angeboten werden. Jetzt bleibt nur zu hoffen, dass der Bau dieser Wohnungen zügig umgesetzt wird. Kati Müller und Thomas Liebel kritisierten den Umstand des Leerstands von anstaltseigenen Wohnungen für Bundesbedienstete in einzelnen Regionen, deren Hintergründe es aus Sicht des BDZ in Zeiten steigender Mietkosten schnellstmöglich aufzuklären gilt.

Der BDZ dankt an dieser Stelle für den konstruktiven Austausch und wird weiter berichten.

Initiates file downloadDruckansicht
]]>
news-2487 Mon, 22 May 2023 16:25:47 +0200 Zoll-Jahresbilanz 2022: Herausforderungen für den Zoll so hoch wie nie https://www.bdz-dev.de/medien/nachrichten/detail/news/zoll-jahresbilanz-2022-herausforderungen-fuer-den-zoll-so-hoch-wie-nie.html Im Rahmen eines Besuchs des Zollamts Hamburg hat Bundesfinanzminister Christian Lindner zusammen mit der Präsidentin der Generalzolldirektion, Colette Hercher, die Bilanz des Zolls 2022 vorgestellt. Dabei wurde erneut das vielfältige Aufgabenspektrum des Zolls präsentiert: Von der Abgabenerhebung, über den Schutz der Verbraucher/-innen bis hin zur Bekämpfung organisierter Kriminalität und der Sanktionsdurchsetzung. Anlässlich der Zoll-Jahrespressekonferenz unterstreicht der BDZ seine Forderung nach 1.200 zusätzlichen Zöllnerinnen und Zöllnern, um die Folgen des Brexit und des anhaltenden Booms im E-Commerce abzufedern. Zollkontrollen müssen sich nach den Risiken, nicht nach Kassenlage richten. Die enorme Bandbreite an Aufgaben ist nur aufgrund des Engagements der Kolleginnen und Kollegen in den Dienststellen leistbar, die sich leider seit Jahren mit zusätzlichen Aufgaben konfrontiert sehen, ohne dass für den nötigen personellen Ausgleich gesorgt wurde. Der Bereich der Zollabfertigung ist davon besonders betroffen. Weiterhin ist ein erheblich gestiegenes Abfertigungsvolumen zu verzeichnen, das sich auf sehr hohem Niveau eingependelt hat. Der BDZ hält weiterhin einen Personalmehrbedarf von 1.200 Arbeitskräften für erforderlich, insbesondere um den Wegfall der Mehrwertsteuer-Befreiung von Kleinsendungen im Wert bis 22 Euro zu bewältigen, der seit Juli 2021 gilt. Der BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel betont außerdem die Notwendigkeit intensiverer Kontrollen und kritisiert die pauschale Stelleneinsparung von 1,5 Prozent im Bundeshaushalt 2023:

„Eigentlich müsste die beispiellose Kokainschwemme, die wir zurzeit an den internationalen Seehäfen beobachten, Weckruf genug für die Politik sein, um beim Zoll endlich aufzurüsten. Der Einsatz der modernen Röntgenanlagen müsste in viel größerem Umfang mit mehr Personal stattfinden. Wir wollen die eigentlichen Warenströme stärker kontrollieren, kommen zurzeit aber mit der Beschau der Waren nicht hinterher. Die zöllnerische Tätigkeit darf sich niemals auf die reine Unterlagenprüfung beschränken. Über das Internet bestellen die Menschen mittlerweile alles Mögliche, handeln sich damit aber oft gefälschte Markenartikel oder gesundheitsschädliche Produkte ein. Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher beispielsweise vor giftigen Kosmetika oder Nahrungsergänzungsmitteln darf sich aber nicht nach der Kassenlage richten. Deshalb sind Stelleneinsparungen bei der Zollverwaltung der falsche Weg. Wenig nachvollziehbar ist, dass nur die Grenzzollämter von der pauschalen Einsparvorgabe ausgenommen werden, obwohl die Binnenzollämter durch die Versandverfahren ebenfalls betroffen sind“

Aus Sicht des BDZ entlastet das zur Automatisierung der E-Commerce-Sendungen in Betrieb genommene IT-Verfahren ATLAS-IMPOST nur unzureichend, da es außer der elektronischen Abwicklung von Zollanmeldungen anfallende Aufgaben anderer Sachgebiete nicht berücksichtigt. Neben den tatsächlichen Warenkontrollen müssen beispielsweise Nacherhebungen von Abgaben und Ahndungen von Verstößen erfolgen. In diesen Bereichen am Personal zu sparen, widerspricht dem vom Bundesfinanzminister selbst hochgehaltenen Prinzip der Steuerdurchsetzung statt Steuererhöhung.

Unausgereifte Digitalisierung mit über 100 IT-Verfahren beim Zoll

Um den Herausforderungen angesichts Personalmangels gerecht zu werden, sieht der BDZ großen Nachholbedarf bei der Digitalisierung. Der IT-basierte Austausch von Unterlagen und die Kommunikation mit Wirtschaftsbeteiligten ist zwar ein Fortschritt, jedoch muss mehr auf die Verknüpfung nachgelagerter Prozesse innerhalb der Zollverwaltung und Schnittstellen mit anderen beteiligten Behörden geachtet werden:

„Die Digitalisierung, die wir jetzt haben, gleicht eher einer Elektrifizierung papierbasierter Vorgänge. Über 100 verschiedene IT-Verfahren beim Zoll machen deutlich, dass wir es hier nicht mit ineinandergreifenden Systemen, sondern vielen Insellösungen innerhalb der Verwaltung zu tun haben. Von einer anwenderfreundlichen Gesamtlösung, von der auch die Wirtschaft profitieren würde, sind wir noch weit entfernt,“ bekräftigt BDZ Bundesvorsitzender Thomas Liebel.

In diesem Zusammenhang warnt der BDZ, dass der Trend zu immer mehr elektronischer Abwicklung und Automatisierung zu Lasten der Teile des Zolls geht, die die übermittelten Daten im Nachgang überprüfen müssen. Denn dies sind komplexe Vorgänge, die zur Vermeidung von Lieferstörungen nicht im Moment der Ein- und Ausfuhr erledigt werden können. Die beste Software ist nutzlos, wenn die in Zollanmeldungen und Ausfuhrerklärungen erfassten Daten nicht der Realität entsprechen. Oft müssen später langwierige Nachforschungen angestellt werden, vor allem wenn es um die Einhaltung von sog. Verboten und Beschränkungen geht.

„Wenn die Politik es ernst damit meint, Lieferketten transparenter zu machen oder Verstöße gegen Embargos von Rüstungsgütern zu unterbinden, braucht es hier intelligente Lösungen wie KI und nicht nur die reine Erfassung von Daten. Die übermittelten Datenmengen belasten oftmals nur die Beschäftigten und sind häufig manipuliert, um Schmuggelware besser in den Umlauf zu bringen. Deshalb braucht es schlichtweg mehr physische Kontrolle und eine massive personelle Stärkung des Zolls“, so Liebel.

Initiates file downloadDruckansicht

]]>
news-2485 Tue, 16 May 2023 16:48:44 +0200 150-Euro-Freigrenze beim Warenimport: BDZ lehnt Symbolpolitik ab! https://www.bdz-dev.de/medien/nachrichten/detail/news/keine-symbolpolitik-bei-europaeischer-zollreform.html Wie dem BDZ aus Medienberichterstattung bekannt wurde, hat die EU-Kommission eine umfassende Zollreform in Europa angekündigt. Teil des Pakets soll die Abschaffung der Freigrenze von 150 Euro Warenwert sein, bis zu der Sendungen bislang ohne Zollgebühren in die EU gelangen konnten. Der BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel sieht diese Änderung kritisch: „Die Freigrenze abzuschaffen läuft auf Symbolpolitik hinaus, weil die Höhe der erhofften Zollabgaben in keinem Verhältnis zum Aufwand steht. Hier trifft Bürokratie auf die Realität. Die millionenfache Prüfung neuer Zollanmeldungen für Kleinstbeträge lässt sich mit der Generierung von Mehreinnahmen jedenfalls nicht rechtfertigen." Im Gegensatz zur Einfuhrumsatzsteuer, die der Zoll als durchlaufenden Posten für die Steuerverwaltungen vergleichsweise einfacher abwickeln kann, würde die Erhebung von Einfuhrzöllen die komplette zollrechtliche Behandlung jeder noch so kleinen Warensendung erforderlich machen. Das umfasst die Zollanmeldung, die Überprüfung dieser Meldungen und gegebenenfalls die Warenbeschau. Dabei lässt die Qualität der von Unternehmen gemeldeten Daten durchaus zu wünschen übrig. Die Wirtschaft ist mit der Komplexität von Parametern wie Tarifnummern oder Codierungen, die in den Zollanmeldungen enthalten sein müssen, in der Praxis oft überfordert. Die entstehende Bürokratie träfe Unternehmen und Zollbeamte/-innen am Ende gleichermaßen. Zudem gibt es wenig konkrete Anhaltspunkte für ein systematisches Ausnutzen der 150 Euro-Grenze durch das künstliche Aufteilen von Sendungen (Unterfakturierung), die eine solche Maßnahme rechtfertigen würden. Die EU hatte u.a. das Schließen angeblicher Schlupflöcher als Begründung angeführt.

Personal für EU-Zollagentur in Mitgliedstaaten besser aufgehoben

Angekündigt wurde auch die Errichtung einer EU-Zollagentur, die bis zum Jahr 2028 die eigenständigen Zollsysteme der Mitgliedstaaten durch ein zentralisiertes System mit einem sog. Datendrehkreuz ersetzen soll. Das Vorhaben für eine neue Behörde wird unter anderem mit der Reduzierung von Verwaltungsaufwand und besserem Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten begründet. Die Pläne bewertet der BDZ zunächst skeptisch:

„Niemand ist gegen Verbesserungen beim Datenaustausch oder bei IT-Systemen. Das bemängeln wir beispielsweise im Bereich des E-Commerce oder bei der Überwachung von sanktionierten Produkten schon länger. Aber das Personal, das man offenbar zum Aufbau einer neuen EU-Behörde heranziehen will, wäre für die Kontrolle der Warenströme in den Mitgliedstaaten deutlich besser aufgehoben,“ so der BDZ Bundesvorsitzende Liebel.

Initiates file downloadDruckansicht

]]>
news-2478 Fri, 05 May 2023 12:13:22 +0200 BDZ unterstützt Vorhaben von Bundesfinanzminister Christian Lindner zur Optimierung der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Geldwäsche https://www.bdz-dev.de/medien/nachrichten/detail/news/bdz-unterstuetzt-vorhaben-von-bundesfinanzminister-christian-lindner-zur-optimierung-der-bekaempfung.html Bundesfinanzminister Christian Lindner will den Zoll im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität und Geldwäsche weiter stärken. Im Rahmen einer am 03.05.2023 der Hauptstadtpresse vorgestellten Strategie soll die Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Geldwäsche weiterentwickelt werden, um den mit hoher Dynamik und überwiegend international agierenden Täterstrukturen auch in Zukunft weiterhin schlagkräftig begegnen zu können und sich ihnen nicht nur anzupassen, sondern möglichst einen Schritt voraus zu sein. Hierzu soll die Effektivität und Effizienz gesteigert, die Digitalisierung verbessert und die Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene gestärkt werden. "Wir sehen insbesondere der nach Aussage des Ministers trotz der angespannten Haushaltslage geplanten personellen Stärkung des Zollfahndungsdienstes positiv entgegen", betont BDZ Bundesvorsitzender Thomas Liebel und zieht damit eine erste positive Bilanz des Vorhabens. Die von Bundesfinanzminister Lindner vorgestellte Strategie sieht folgende konkreten Schritte vor.

Organisatorische Maßnahmen

Bis zum zweiten Quartal 2025 sollen – unter Wahrung der Einheit des Zolls als Ganzes – folgende organisatorischen Maßnahmen getroffen werden:

  1. Einrichtung eines OK-Bekämpfungszentrums für den Zoll im Zollkriminalamt (ZKA): Das OK-Bekämpfungszentrum soll für deliktsübergreifende Strafverfolgungs-, Ermittlungs- und Grundsatzangelegenheiten zuständig sein und sowohl innerhalb der Zollverwaltung als auch national und international für Partnerbehörden als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
  2. Schaffung von regionalen „OK-Ermittlungszentren“ im Zollfahndungsdienst und in der Finanzkontrolle Schwarzarbeit durch Priorisierung der Aufgabenwahrnehmung und durch regionale Schwerpunktsetzung
  3. Aufbau eines Innovationszentrums für die technische Einsatz- und Ermittlungsunterstützung für den Zoll im ZKA: Das Innovationszentrum soll als zentrale technische Kompetenzstelle die technische Fortschritts- und Marktbeobachtung übernehmen.
  4. Stärkung der verfahrensintegrierten Finanzermittlungen im Zoll: In den Einheiten der Zollfahndungsämter und Finanzkontrolle Schwarzarbeit soll Spezialwissen im Bereich der Vermögensabschöpfung weiterentwickelt werden.

Darüber hinaus sind folgende Maßnahmen geplant:

  • Ausbau der Spezialeinheiten des Zolls: Die Spezialeinheiten ZUZ und OEZ sollen ausgebaut und die Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppen (GFGen) von Zoll und Polizei in eigenen Einheiten der ZFÄ organisiert werden
  • Optimierung der Fortbildung Ausbildungsinhalte und Fortbildungsangebote werden evaluiert und modernisiert
  • Umfassende Digitalisierung von Ermittlungsverfahren
  • Intensivierung und Verzahnung der delikts- und einheitenübergreifenden Zusammenarbeit (insbesondere zwischen den regionalen OK-Ermittlungszentren, aber auch mit den übrigen Bereichen des Zolls)
  • Personelle Stärkung des Zollfahndungsdienstes durch priorisierte Zuführung von Planstellen aus bestehenden Haushaltsvermerken

Der BDZ fordert seit Langem eine Stärkung des Zollfahndungsdienstes, der seit 2002 keine signifikanten Personalerhöhungen erfahren hat. Der BDZ-Bundesvorsitzende bewertete den Ansatz daher positiv: „Wir begrüßen die Absicht des Ministers, die Zollfahndung stärken zu wollen. Dieser Schritt ist angesichts der Komplexität und Gefährlichkeit der Bekämpfung Organisierter und Schwerstkriminalität längst überfällig.“

Statt der von der Zollverwaltung bislang zur Verfügung gestellten 3400 Stellen sind aus Sicht des BDZ jedoch 6000 Stellen erforderlich. Zudem muss die im Bundeshaushalt vorgesehene pauschale Stelleneinsparung von 1,5 Prozent wegfallen.

Der BDZ nimmt erfreut zur Kenntnis, dass es keine kernstrukturelle Neuausrichtung von Zollfahndungsdienst und FKS geben wird, sondern eine Verzahnung und Bündelung auf dem Gebiet der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität erfolgen soll.

Bei der weiteren Umsetzung der von Bundesfinanzminister vorgestellten Strategie ist nun die Generalzolldirektion gefordert. Wir gehen davon aus, dass die zuständigen BDZ-geführten Personalvertretungen bei der Umsetzung der vorgestellten Maßnahmen eng einbezogen werden.

Wir werden weiter berichten.

Ein Video und ein Bericht des BMF zur Pressekonferenz sind unter dem folgenden Link abrufbar:

Opens external link in new windowhttps://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2023/05/2023-05-03-zoll-strategie-bekaempfung-organisierte-kriminalitaet-geldwaesche.html

Unter dem folgenden Link ist ein Artikel des Spiegel abrufbar:

Opens external link in new windowhttps://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/christian-lindner-will-zoll-im-kampf-gegen-organisierte-kriminalitaet-staerken-a-4cc69d04-0902-4951-8429-a132781cd188

 

Initiates file downloadDruckansicht

 

 

 

]]>