Beitragsordnung

Der Mitgliedsbeitrag des BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft beläuft sich

  • auf 0,42 Prozent der Bezüge, wobei familienbezogene Gehaltsbestandteile sowie nicht ruhegehaltfähige Amts- und Stellenzulagen bei der Beitragsberechnung unberücksichtigt bleiben, soweit sie nicht tabellenwirksam sind.
  • Dabei gelten folgende monatliche Höchstbeiträge:

    • Für Beamtinnen und Beamte, Tarifbeschäftigte sowie Anwärter/-innen und Auszubildende 18,00 €.
    • Für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, Rentnerinnen und Rentner sowie Hinterbliebene 16,50 €.

  • Zum 1. Januar eines jeden Jahres erfolgt weiterhin die Anhebung der Obergrenze des Beitrags (Deckelung) um 0,50 Euro, bis die Obergrenze von 0,42 % erreicht ist.
  • In besonders begründeten Ausnahmefällen (z. B. Doppelmitgliedschaften in dbb-Mitgliedsgewerkschaften) können in Abstimmung mit dem mitgliedsführenden Bezirksverband und der Bundesleitung abweichende Beiträge festgesetzt werden.